651 Forschungsprojekte insgesamt
Gefördert durch:
BMBF

Nachfolgeprojekt gestartet

FFVT

Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer

Forced Migration and Refugee Studies: Networking and Knowledge Transfer

Auf „Flucht: Forschung und Transfer“ folgt das Verbundvorhaben „Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer (FFVT)“.

Das ebenfalls vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Nachfolgeprojekt hat Anfang dieses Jahres begonnen. Besuchen Sie die neue FFVT-Projekt-Webseite https://ffvt.net

Die Projektdatenbank und die interaktive Karte zur Forschungslandschaft der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland werden im Rahmen des FFVT-Projekts fortgeführt. Aktuelle Informationen sind ausschließlich über die neue FFVT-Website abrufbar.

Flucht: Forschung und Transfer.

Flüchtlingsforschung in der Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Beginn des Anstiegs der Zahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik 2011 ist die Nachfrage nach wissenschaftlicher Expertise in Politik, Administration, Praxis, Medien und Öffentlichkeit kontinuierlich gestiegen. In diesem Kontext ist die fehlende Vernetzung und Bündelung der Forschung zu Fragen von Gewaltmigration, Flüchtlingspolitik und (Re-)Integration von Flüchtlingen ebenso sichtbar geworden wie der geringe Grad an Aufbereitung wissenschaftlicher Herangehensweisen und Einsichten sowie der mangelnde Transfer der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in die politischen und öffentlichen Debatten.

Projekt des Tages

Hier werden täglich wechselnd, zufällig aus der Datenbank ausgewählte Projekte vorgestellt:

Das Spracherfordernis bei der Familienzusammenführung. Zur Vereinbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit dem Schutz von Ehe und Familie im Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht

  • Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Bremen Leitung

Der Ehegattennachzug, ein wesentlicher Teil des Rechts der Familienzusammenführung, wurde durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2007 erheblich erschwert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten bereits in ihren Herkunftsländern nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügen. Diese Einreisebedingung hat zu weitreichenden Konsequenzen in der migrationsrechtlichen Praxis geführt und ist seit ihrer Einführung äußerst umstritten. Gegenstand der juristischen Diskussion sind mögliche Verstöße der Regelungen zum Spracherfordernis gegen den im nationalen und internationalen Recht gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie. In diesem Buch wird u. a. die Vereinbarkeit des Spracherfordernisses mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86/EG, dem Grundgesetz, der EMRK, der EU-Grundrechtecharta sowie dem Assoziationsrecht untersucht und bewertet.