651 Forschungsprojekte insgesamt
Gefördert durch:
BMBF

Nachfolgeprojekt gestartet

FFVT

Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer

Forced Migration and Refugee Studies: Networking and Knowledge Transfer

Auf „Flucht: Forschung und Transfer“ folgt das Verbundvorhaben „Flucht- und Flüchtlingsforschung: Vernetzung und Transfer (FFVT)“.

Das ebenfalls vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Nachfolgeprojekt hat Anfang dieses Jahres begonnen. Besuchen Sie die neue FFVT-Projekt-Webseite https://ffvt.net

Die Projektdatenbank und die interaktive Karte zur Forschungslandschaft der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland werden im Rahmen des FFVT-Projekts fortgeführt. Aktuelle Informationen sind ausschließlich über die neue FFVT-Website abrufbar.

Flucht: Forschung und Transfer.

Flüchtlingsforschung in der Bundesrepublik Deutschland

Seit dem Beginn des Anstiegs der Zahl der Asylsuchenden in der Bundesrepublik 2011 ist die Nachfrage nach wissenschaftlicher Expertise in Politik, Administration, Praxis, Medien und Öffentlichkeit kontinuierlich gestiegen. In diesem Kontext ist die fehlende Vernetzung und Bündelung der Forschung zu Fragen von Gewaltmigration, Flüchtlingspolitik und (Re-)Integration von Flüchtlingen ebenso sichtbar geworden wie der geringe Grad an Aufbereitung wissenschaftlicher Herangehensweisen und Einsichten sowie der mangelnde Transfer der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in die politischen und öffentlichen Debatten.

Projekt des Tages

Hier werden täglich wechselnd, zufällig aus der Datenbank ausgewählte Projekte vorgestellt:

Familienleistungen für Drittstaatsangehörige

  • Fakultät für Rechtswissenschaft – Universität Bielefeld Leitung

Abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind zahlreiche Drittstaatsangehörige, die in Deutschland leben, von Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen. Angesichts des grundgesetzlich verankerten staatlichen Schutzauftrags gegenüber Familien wirft das die Frage auf, ob bzw. inwiefern dieser Ausschluss gerechtfertigt ist. In zwei Beschlüssen vom 6. Juli 2004 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften über die Anspruchsberechtigung von Ausländern im Bundeskindesgeldgesetz und im Erziehungsgeldgesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen.

Als Reaktion hierauf fasste der Gesetzgeber im Jahr 2006 die Vorschriften neu. Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften ist jedoch nach wie vor umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich daher seit dem Jahr 2006 bis zum Januar 2013 in sechs Entscheidungen mit ihnen zu befassen. Im Juli 2012 erklärte es einen Teil der beiden Vorschriften im Bundeserziehungsgeldgesetz und im Bundeselterngeldgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig. Ausgehend von der Tatsache, dass Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet sind, ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, zu prüfen, ob die eingeschränkte Leistungsgewährung an Ausländer verfassungs- und völkerrechtlich gerechtfertigt ist.