Die vorliegende Fokusstudie befasst sich mit unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Minderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Sie sind in Bezug auf das gesamte Migra-tionsgeschehen zwar nur eine kleine Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen; ihre Zahl steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an.
Um eine Bleibeperspektive zu erhalten, steht ihnen zum einen der Weg über das Asylverfahren offen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügt über speziell geschulte Sonderbeauftrage für unbegleitete Minderjährige, die eine kindgerechte Anhörung im Asylverfahren gewährleisten sollen und bei der Entscheidung über den Asylantrag kindspezifische Aspekte berücksichtigen. Zum anderen stellen ihnen die Ausländerbehörden – unter den entsprechenden Voraussetzungen – in der Regel eine Duldung aus, die in einen längerfristigen Aufenthalt münden kann, wenn sie beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung abschließen. Hierzu verfügt die Jugendhilfe über eine Vielzahl möglicher Unterstützungsleistungen. In der praktischen Umsetzung ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld zwischen Jugendhilferecht und Aufenthaltsrecht.
Die Studie basiert hauptsächlich auf Auswertungen bereits existierender Berichte zu ausgewählten Aspekten des Themas sowie auf Analysen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wurden aktuelle Statistiken zu den einzelnen Themenbereichen aufbereitet.