Die Studie gibt einen Überblick über die Herausforderungen, denen die nationalen Behörden in ihrem Bemühen gegenüber stehen, die Identität von Bewerbern für internationalen Schutz (z.B. Asyl und subsidiärem Schutz) und für die Rückführung abgelehnter Bewerber festzustellen, wenn glaubhafte Identitätsnachweise nicht zur Verfügung stehen. Die Studie zeigt auf, wie verschiedene Länder diese Herausforderungen bewältigen.
Die Erfahrung in vielen (Mitglied-)Staaten zeigt, dass nur eine kleine Minderheit von Drittstaatsangehörigen Dokumente zum Nachweis ihrer Identität vorlegen, wenn sie internationalen Schutz beantragen. Oft haben Menschen, die vor einer Verfolgung fliehen, nicht die Möglichkeit, ihre Ausweispapiere beim Verlassen ihres Herkunftslandes mitzunehmen. Einige Antragsteller wollen möglicherweise ihre Identität, unter der sie in ihrem Herkunftsland bekannt sind, aus begründeten Ängsten oder auch aus anderen Gründen nicht preisgeben. Ebenso scheint es, dass in einigen Fällen Migranten empfohlen wird, ihre Ausweispapiere bei der Einreise in die EU zu zerstören. Darüber hinaus werden Dokumente, die Drittstaatsangehörige im Rahmen ihres Antrags auf internationalen Schutz vorlegen, von den verantwortlichen Behörden der Mitgliedstaaten manchmal als gefälscht oder anderweitig ungültig erachtet werden. Diese Probleme begrenzen nachweislich die Möglichkeiten der Behörden, die Validität der Ansprüche der Antragssteller zu bewerten und in solchen Fällen zu einer Entscheidung zu kommen. Eine Herausforderung des zukünftigen GEAS (= Gemeinsames Europäisches Asylsystem) wird es sein, "die Identität des Antragsstellers zu überprüfen, um eine gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen, die auf Tatsachen und Umständen des Einzelfalls beruht."