Das Ziel der Dissertation ist es, verbindliche Maßstäbe für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten auszuarbeiten, die am Ende idealerweise für die bundesdeutsche Legislative bei ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit in diesem Bereich als Handlungsanweisung dienen sollen. Neben der vertieften Auseinandersetzung mit dem betreffenden Begriff selbst, mithin seiner Genese, Bedeutung und Relevanz für die aktuelle Asylrechtspolitik, wird vor allem der Frage nachgegangen, inwiefern die Bundesrepublik Deutschland bei der Deklaration eines Landes als sicherer Herkunftsstaat nationalstaatlichen, europa- und/oder völkerrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern, die aus den in Frage stehenden Ländern in das Bundesgebiet einreisen, unterliegt. Die Asylrechtsreformen seit 2014 sollen in diesem Zusammenhang als Ausgangspunkt für die Untersuchung fungieren.
Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten
Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 01/2016 ‒ 05/2018 |
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