Das Lorenz-von-Stein-Institut forscht im Auftrag der Vodafone Stiftung unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Christoph Brüning zu dem Thema „Chancen und Voraussetzungen für ein Integrationsministerium auf Bundesebene“.
Der Zustrom von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist seit 2014 erheblich angestiegen. Dies stellt nicht nur für die Politik, sondern auch für die Verwaltung eine erhebliche Herausforderung dar. Die ankommenden Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten müssen nicht nur kurzfristig untergebracht werden, sondern auch versorgt und langfristig integriert werden.
Für die einzelnen Teilbereiche der Migration und der Integration sind diverse Behörden auf den verschiedenen Ebenen der vertikalen Gewaltenteilung – Bund, Land und Kommune – zuständig. Dies führt nicht nur zu Problemen im Rahmen der eigentlichen Zuständigkeitsfrage, sondern auch im Bereich der Kommunikation der Behörden untereinander. Hinzu kommt ein erheblicher Kostenaufwand.
Gleichzeitig bedeutet es für die Flüchtlinge und die subsidiär Schutzberechtigten, dass u. a. die Verfahrensdauer selbst sehr lang ist. Beispielhaft sei hier genannt, dass es in der Regel nicht möglich ist sofort nach einer Registrierung einen Antrag auf Asyl bei der zuständigen Behörde zu stellen, was zu einer Verzögerung der erforderlichen Integrationsmaßnahmen führt. Resultat daraus ist die fehlende Chancengleichheit.
Die Studie überprüft aus diesen Gründen die einzelnen Zuständigkeiten im Bereich der Migration sowie Integration. Hierauf aufbauend wird der eventuell erforderliche Handlungsbedarf identifiziert. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Untersuchung welche organisatorischen Optionen auf der Grundlage des bestehenden Grundgesetzes für eine Verwaltungsvereinfachung und -effektuierung auf Bundesebene geschaffen werden können. Darüber hinaus werden auch mögliche Perspektiven untersucht, die auf der Grundlage eines noch zu ändernden Grundgesetzes für die Vereinfachung und Effektuierung bestehen.