Studiert man das normative Handeln der Organisation UNRWA im Nahostkonflikt von Beginn ihrer Arbeit 1950 bis heute, so kann man zwei Beobachtungen machen. Die erste bezieht sich auf den theoretischen Bezugsrahmen. Nach Finnemore und Sikkink (2001) lassen sich Studien über Normdiffusion in zwei Gruppen unterteilen. Die eine Gruppe konzentriert sich auf das Nachweisen, dass globale soziale Strukturen existieren und Wirkungsmacht haben. Hier besteht allerdings die Gefahr, dass Variationen auf der lokalen Ebene ignoriert werden und internationale Normen als ein Gegenstand betrachtet werden, der die ganze Welt überzieht und homogenisiert. Eine andere Gruppe konzentriert sich explizit auf die lokalen Variationen, wobei sie die Annahmen der ersten Gruppe teilt. Allerdings, so Finnemore/ Sikkink (2001: 398) bestehe hier die Gefahr, dass übergreifende Veränderungen in dieser Weise nicht erfasst werden könnten. Aus dieser ersten Beobachtung ergibt sich das Forschungsinteresse, die marginalisierte Rolle der lokalen Akteurs- und Handlungsebene in konstruktivistischen Normenstudien näher zu beleuchten. Meine zweite Beobachtung bezieht sich auf die Empirie. UNRWA‘s normative Legitimation ist verwurzelt in internationalen Konventionen und Deklarationen. Die Hilfsorganisation für die Palästinaflüchtlinge in Nahost ist einzigartig unter den zahlreichen VN-Agenturen. Sie grenzt sich von ihnen ab bezüglich ihres Mandats, Bezugsgruppe, Finanzierung und Operationsraum. Durch diese spezifischen Charakteristika ist der Einfluss des Nahostkonflikts erheblich auf das Handeln der Organisation. Zusätzlich hat über die Jahre die Organisation das normative Fundament ihres Handelns verändert und den normativen Gehalt ihrer Praktiken angereichert. Vor diesem Hintergrund ist das zweite Forschungsinteresse dieser Arbeit, die normativen Bezüge ihrer Praktiken zu identifizieren. Aus diesen beiden Beobachtungen ergibt sich folgende Forschungsfrage: Bezieht UNRWA das normative Konzept, das ihren Praktiken unterliegt, auch unmittelbar aus dem Nahostkonflikt?
VN-Flüchtlingshilfe in Konflikten: woher bezieht sie ihr normatives Grundgerüst? Das Beispiel UNRWA (Arbeitstitel)
Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 04/2012 ‒ 07/2017 |
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