Die Rechtsstellung von Asylbewerbern im Asylzuständigkeitssystem der EU


Projektart Promotion
Finanzierung
Themen
  • Flüchtlingspolitik
  • sonstiges
Disziplinen
  • Rechtswissenschaften
Laufzeit 06/2014 ‒ 11/2017
Geographischer Fokus
  • Europäische Union
Institutionen
Beteiligte Personen
  • Marei Pelzer
    • Leitung
  • Prof. Dr. Jürgen Bast
    • Betreuung
Kurzbeschreibung

Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union die Kompetenz erhalten, das Asylrecht umfassend zu regeln. Seither ergingen in der sog. ersten Phase der Harmonisierungen zahlreiche Rechtsakte, mit denen das Asylverfahren, die Anerkennungsvoraussetzungen sowie die Aufnahmebedingen für Asylbewerber in Richtlinien geregelt worden sind. Parallel zu dieser Angleichung von Mindeststandards im Asylrecht hat die EU mit der Dublin-Verordnung eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der die Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren bestimmt wird. Dieses Asylzuständigkeitssystem weist Mitgliedstaaten die Pflicht zur Prüfung eines Asylantrags zu und verpflichtet gleichzeitig den einzelnen Asylbewerber, sein Asylverfahren in dem für ihn zuständig erklärten Mitgliedstaat durchzuführen. Mit der zweiten Phase der Harmonisierung wurden die rechtlichen Standards weiter angeglichen. Die prekäre Menschenrechtslage in bestimmten Mitgliedstaaten hat die Frage aufgeworfen, unter welchen Bedingungen Asylsuchende individuelle Rechte gegen ihre Überstellung in diese Staaten geltend machen können. Die Frage der Individualberechtigung stellt sich nicht nur im Extremfall der drohenden Verletzung von Art. 4 GRC – sondern auch, wenn es um die Einhaltung vermeintlich rein objektiver Zuständigkeitskriterien der Verordnung oder aber deren Fristen geht. Das Projekt geht der Forschungsfrage nach, welche Individualrechte Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Verfahrens besitzen. Die subjektiven Rechte von Asylbewerbern bei Anwendung des Dublin-Verfahrens ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Die Untersuchung nimmt als Ausgangspunkt die im Unionsrecht entlang anderer Politikbereiche, wie etwa das Umweltrecht, entwickelten Kriterien für die Identifikation der "Rechte des Einzelnen". Die Arbeit untersucht auf dieser Grundlage, welche subjektiven Rechte der Asylbewerber im Anwendungsbereich der Dublin-Verordnung hat und wie diese durch Rechtsschutzgarantien durchsetzbar sind.

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