Vergleich der Ausgestaltung und Reichweite des Non-Refoulement-Gebotes in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf der einen und der UN-Antifolterkonvention und der Auslegung durch den UN-Antifolterausschuss auf der anderen Seite. Dabei soll untersucht werden, ob das Non-Refoulement-Gebot im Völkerrecht sich "nur" auf Folter, sondern auch auf unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung bezieht. Es soll außerdem eine Untersuchung der verschiedenen Misshandlungsformen und deren (Nicht-) Abgrenzung erfolgen.
Das Non-Refoulement-Gebot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Antifolterkonvention
Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 10/2013 ‒ |
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