Das Non-Refoulement-Gebot in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Antifolterkonvention


Projektart Promotion
Finanzierung
Themen
  • Flüchtlingspolitik
  • sonstiges
Disziplinen
  • Rechtswissenschaften
Laufzeit 10/2013 ‒
Geographischer Fokus
  • Europäische Union
Institutionen
Beteiligte Personen
  • Laura Hilb
    • Leitung
  • Prof. Dr. iur. Dr. phil. Paul Tiedemann
    • Betreuung
Kurzbeschreibung

Vergleich der Ausgestaltung und Reichweite des Non-Refoulement-Gebotes in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf der einen und der UN-Antifolterkonvention und der Auslegung durch den UN-Antifolterausschuss auf der anderen Seite. Dabei soll untersucht werden, ob das Non-Refoulement-Gebot im Völkerrecht sich "nur" auf Folter, sondern auch auf unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung bezieht. Es soll außerdem eine Untersuchung der verschiedenen Misshandlungsformen und deren (Nicht-) Abgrenzung erfolgen.

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