Anlässlich der Neufassung der EU Aufnahme-Richtlinie ((RL 2013/33) untersuchten WissenschaftlerInnen der sozialrechtlichen Abteilung die gesetzlichen Regelungen in 15 Ländern. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem besteht aus einem in allen Ländern der EU geltenden rechtlichen Rahmen, der in diesen Staaten allerdings sehr unterschiedlich ausgefüllt wird. Die Herausbildung von gemeinsamen Aufnahmestandards steht erst am Anfang. In den Vergleich einbezogen wurden aus der EU die südeuropäischen Staaten Spanien, Italien und Griechenland sowie die Gren- beziehungsweise Transitländer Bulgarien und Ungarn. Untersucht wurden mit Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Polen auch Nachbarstaaten Deutschlands. Hinzu kommen Großbritannien mit der niedrigsten Aufnahmequote und Schweden, das gemessen an der Bevölkerung die meisten Flüchtlinge aufnimmt bzw. aufgenommen hat. Schließlich wurden auch die Türkei, Russland und die USA aufgrund jeweils besonderer Problemlagen berücksichtigt.
Sozialer Schutz für Flüchtlinge im Rechtsvergleich: Auf dem Weg zu gemeinsamen Standards für Schutzsuchende in der EU
Projektart | Projekt der Institution |
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Projektwebseite | www.mpisoc.mpg.de |
Laufzeit | 01/2015 ‒ 09/2016 |
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Kurzbeschreibung |
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