Der Ehegattennachzug, ein wesentlicher Teil des Rechts der Familienzusammenführung, wurde durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2007 erheblich erschwert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten bereits in ihren Herkunftsländern nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügen. Diese Einreisebedingung hat zu weitreichenden Konsequenzen in der migrationsrechtlichen Praxis geführt und ist seit ihrer Einführung äußerst umstritten. Gegenstand der juristischen Diskussion sind mögliche Verstöße der Regelungen zum Spracherfordernis gegen den im nationalen und internationalen Recht gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie. In diesem Buch wird u. a. die Vereinbarkeit des Spracherfordernisses mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86/EG, dem Grundgesetz, der EMRK, der EU-Grundrechtecharta sowie dem Assoziationsrecht untersucht und bewertet.
Das Spracherfordernis bei der Familienzusammenführung. Zur Vereinbarkeit des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit dem Schutz von Ehe und Familie im Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht
Projektart | Promotion |
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Projektwebseite | www.wvberlin.de |
Laufzeit | 10/2010 ‒ 02/2014 |
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