Union und Mitgliedstaaten arbeiten an der Errichtung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Inzwischen wird der Inhalt von Gesetzen betreffend materielles und formelles Asylrecht zu einem großen Teil auf Unionsebene beschlossen: Die Legislative im GEAS ist weitgehend europäisiert. Die Forschungsarbeit stellt nun die Frage, ob der Beginn einer Europäisierung auch der Exekutive im GEAS zu beobachten ist. Zunächst ist die rechtliche Möglichkeit europäischer Exekutivgewalt im GEAS zu prüfen. Anschließend wird der aktuelle Stand am Beispiel des European Asylum Support Office (EASO) untersucht. Die Unionsagentur nimmt durch Schulungen, Bereitstellung von Informationen und operative Einsätze Einfluss auf die Entscheidung nationaler Verwaltungen in Asylverfahren. Diese Entwicklung wirft aus Sicht des Individuums Fragen der Verfahrensrechte und des Rechtsschutzes auf. Aus Sicht der Union und der Mitgliedstaaten stellt sich die Frage, ob europäisierte Exekutivgewalt Voraussetzung für das Funktionieren des GEAS ist. Aufgrund einer Bewertung der Entwicklung aus diesen unterschiedlichen Perspektiven kann schließlich die Frage beantwortet werden, ob eine weitere Europäisierung der Exekutivgewalt im GEAS, insbesondere die Errichtung einer Unionsasylbehörde, anzustreben ist.
Vollzug im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem. Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von EASO.
Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 01/2016 ‒ 12/2018 |
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