Die Doktorarbeit zielt darauf ab bisher ungelöste Fragen bezüglich des Verbots der Kollektivausweisung im Völkerrecht zu erforschen. Aufgrund aktueller Entwicklungen wie die stark ansteigende Zahl von Geflüchteten und die Reaktionen einiger Staaten hierauf (insbesodere Australien, die USA, Italien, Deutschland) zeigen die herausragende und aktuelle Bedeutung dieses Themas auf.
Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, ob es universelle und einheitliche (gewohnheitsrechtliche) Regeln bezüglich prozessualer Voraussetzungen des Verbots der Kollektivausweisung gibt, welche die Individualrechte Betroffener berücksichtigen. Dieses Ziel soll durch eine Analyse von Staatenpraxis, opinio iuris und nationaler sowie internationaler Rechtsprechung erreicht werden.
Weiterhin soll das Spannungsfeld zwischen Staatensouveränität auf der einen Seite und Individualrechte von Geflücheten auf der anderen untersucht werden. Diesbezüglich soll untersucht werden ob die extraterritoriale Anwendbarkeit des Verbots der Kollektivausweisung Völkergewhohnheitsrecht darstellt. Die Arbeit legt einen besonderen Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie zum Beispiel die Fälle Hirsi und Khlaifia, sowie auf die Arbeit der Völkerrechtskommission.