Soziale Teilhabe durch Gesundheit: Analyse der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in NRW als Chance zur stärkeren Integration und zur Kosteneinsparung


Projektart Drittmittelprojekt
Finanzierung
Themen
  • Aufnahme und Integration
  • Flüchtlingspolitik
Disziplinen
  • Medizin und Gesundheitswissenschaften
Projektwebseite
Laufzeit 02/2017 ‒ 10/2019
Geographischer Fokus
  • Nordrhein-Westfalen
Institutionen
Beteiligte Personen
  • Kristin Rolke
    • Bearbeitung
  • Judith Wenner
    • Bearbeitung
  • Prof. Dr. Oliver Razum
    • Leitung
Kurzbeschreibung

Projektbeschreibung / Abstract (max. 600 Wörter) Gelingende soziale Teilhabe ist eine wichtige Bedingung für Gesundheit in unserer Gesellschaft. Im Rahmen des Projekts soll analysiert werden, wie der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung von Geflüchteten organisiert werden kann, um soziale Teilhabe zu ermöglichen. Derzeit ist der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für Geflüchtete in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Einerseits beschränkt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Anspruch der Geflüchteten auf bestimmte Leistungen. Andererseits erschweren bürokratische Abläufe ihren Zugang dazu. So müssen Geflüchtete in der Regel zunächst einen Behandlungsschein beim Sozialamt beantragen, bevor sie zum Arzt gehen können. Seit Anfang des Jahres 2016 haben sich einige Kommunen entschieden, von Beginn an Krankenversicherungskarten (eGK) auch für Geflüchtete auszustellen. Zu untersuchen, welchen Unterschied verschiedene kommunale Versorgungsmodelle für Geflüchtete und ihre soziale Teilhabe machen, ist der Schwerpunkt des Projekts. Berücksichtigt werden dabei die Perspektiven der Kommunen, der Leistungserbringer, der Krankenkassen und der Geflüchteten selbst. Es werden zahlreiche Gespräche und Interviews mit den beteiligten Akteuren geführt. Die Analyse der Kostenentwicklung und der in Anspruch genommenen Versorgungsleistungen bilden einen weiteren zentralen Bestandteil des Projekts. Bisher liegt keine umfassende Analyse der Auswirkungen der verschiedenen Versorgungsmodelle auf die soziale Teilhabe vor. Obwohl Hinweise vorliegen, dass die eGK wichtige Zugangsbarrieren zur gesundheitlichen Versorgung abbauen kann, fehlt die Evidenz dazu.

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