Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete


Projektart Drittmittelprojekt
Finanzierung
Themen
  • Aufnahme und Integration
  • Flüchtlingspolitik
Disziplinen
  • Politikwissenschaften
  • Soziologie
  • Wirtschaftswissenschaften
Projektwebseite www.iaw.edu
Laufzeit 10/2017 ‒ 03/2021
Geographischer Fokus
  • Deutschland
Institutionen
Beteiligte Personen
  • Prof. Dr. Bernhard Boockmann
    • Leitung
Kurzbeschreibung

Die Aufgabenstellung der Begleitevaluation ist, Umsetzung, Inanspruchnahme, Wirksamkeit und Effizienz dieser arbeitsmarktorientierten Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete umfassend zu untersuchen und zu bewerten. Auf Grundlage der erreichten Evaluationsergebnisse sollen möglichst konkrete Handlungsempfehlungen für eine zielorientierte Gestaltung des Portfolios an arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen – unter Berücksichtigung denkbarer Konflikte mit anderen Zielsetzungen der Integrationspolitik des Bundes – abgeleitet werden. Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, sich an einer umfangreichen Reihe von Leitfragen zu orientieren, die sich auf unterschiedliche Felder beziehen: 1. Monitoring: Eine umfassende deskriptive Analyse der Strukturen in der vorgefundenen Förderlandschaft ist eine unverzichtbare Basis für das Design eines zielführenden Evaluationskonzepts, hat darüber hinaus jedoch einen eigenständigen Erkenntniswert. So gibt es Auskunft über die Entwicklung der Teilnehmerzahlen und deren Struktur, über die Erreichbarkeit der Zielgruppen sowie über typische Kombinationen und Sequenzen von Einzelmaßnahmen (Maßnahmeketten). 2. Quantitative Wirkungsanalyse: Schätzungen zur Wirksamkeit der zu untersuchenden Maßnahmen müssen sich stets als Ursache-Wirkungs-Aussagen interpretieren lassen. Hier lautet die übergeordnete Leitfrage mithin: In welchem Ausmaß lassen sich beobachtete Veränderungen bei den zu untersuchenden Zielgrößen ursächlich auf die Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme oder einer bestimmten Maßnahmenkette zurückführen? 3. Gender Mainstreaming und Gleichstellung: Hier ist zu untersuchen, ob die arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete unterschiedliche Gruppen systematisch unterschiedlich fördern. Dabei ist zu differenzieren, ob festgestellte Unterschiede das Ergebnis unterschiedlicher Zugangschancen zu den Maßnahmen sind. Systematische Unterschiede nach Alter und Herkunft oder auch Bildungsstand sind ebenfalls zu untersuchen und mit Blick auf Gleichstellungsziele zu bewerten. 4. Effizienzanalyse: Hierbei stellen sich Fragen der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme, es geht also um Kosten-Nutzen-Relationen. Die Effizienzanalyse setzt voraus, dass überhaupt Wirkungen einer Maßnahme identifiziert werden können. 5. Implementationsanalyse: Mit den Verfahren der qualitativen Sozialforschung gilt es zu klären, welche Bedeutung institutionelle Rahmenbedingungen und Akteurskonstellationen für die Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen haben, und über welche Mechanismen diese wiederum die Wirksamkeit der Maßnahmen beeinflussen. Hier stellen sich forschungsleitende Fragen wie: Wie werden die planerischen Konzeptionen der Maßnahmen und Instrumente umgesetzt? Welche Rolle spielen hierbei die Träger? Wie gut wird bei der Umsetzung flüchtlingsspezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen? Wie laufen die Prozesse bei der Auswahl oder Zuweisung von Teilnehmenden ab? Gibt es bei den relevanten Arbeitsmarktakteuren unterschiedliche Umsetzungsstrategien? Wie funktionieren die Schnittstellen zwischen den Akteuren? Wie stark und wie gut sind Betriebe in die Konzeption und Umsetzung eingebunden? Wie gut sind Ehrenamtliche und andere private Anbieter von Unterstützungsleistungen für Geflüchtete? 6. Handlungsempfehlungen: Deren Ableitung auf Basis der erzielten Befunde wird sich an folgenden Leitfragen orientieren: Wie konkret lassen sich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der untersuchten Instrumente und Maßnahmen verbessern? Gibt es Verbesserungspotenziale beim Konzept der Interventionen, bei den Prozessen ihrer Umsetzung vor Ort und bei der Zielgruppenabgrenzung? Wie muss nachjustiert werden, weil die Förderung zwar Verbesserungen bei bestimmten integrationspolitischen Zielen erzielt, aber zugleich Verschlechterungen bei anderen Zielen der Integrationspolitik des Bundes? Gehen also etwa Fortschritte bei der Geschwindigkeit der Eingliederung in Beschäftigung zu Lasten der Qualifizierungsziele? Oder würde eine stärkere Konzentration der Schutzberechtigten in bestimmten Regionen, beispielsweise in städtischen Verdichtungsräumen, die Wirksamkeit der eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen verbessern? Das IAW ist im Rahmen des Konsortiums insbesondere mit Implementationsanalysen sowie mit der Evaluation von Berufswahl und Berufsausbildung befasst

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