Projektart | Projekt der Institution |
Finanzierung |
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Themen |
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Disziplinen |
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Projektwebseite | www.institut-fuer-menschenrechte.de |
Laufzeit | 02/2013 ‒ 06/2013 |
Geographischer Fokus |
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Institutionen |
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Beteiligte Personen |
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Das Projekt wurde Mitte 2019 beendet. Der hier abrufbare Datenbestand relevanter Projekte der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland umfasst die Jahre 2011 bis 2018. Die Daten werden hier an dieser Stelle nicht mehr aktualisiert.
Im Rahmen des Nachfolgeprojekts FFVT wird die Datenbank kontinuierlich fortgeschrieben und gegenwärtig aktualisiert. Sie erreichen diese hier: https://ffvt.net/map
Forschungseinrichtung
Finanzierende Institution
Mit den gewählten Filtereinstellungen wurden 132 Projekte von insgesamt 651 gefunden.
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- Grenzen
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- Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) (Berlin) (Leitung)
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- Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 01/2016 ‒ 05/2018 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
M. A. und Dipl.-Jur. Aleksandra Kozłowska
- Leitung
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Prof. Dr. Andreas Funke
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Das Ziel der Dissertation ist es, verbindliche Maßstäbe für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten auszuarbeiten, die am Ende idealerweise für die bundesdeutsche Legislative bei ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit in diesem Bereich als Handlungsanweisung dienen sollen. Neben der vertieften Auseinandersetzung mit dem betreffenden Begriff selbst, mithin seiner Genese, Bedeutung und Relevanz für die aktuelle Asylrechtspolitik, wird vor allem der Frage nachgegangen, inwiefern die Bundesrepublik Deutschland bei der Deklaration eines Landes als sicherer Herkunftsstaat nationalstaatlichen, europa- und/oder völkerrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern, die aus den in Frage stehenden Ländern in das Bundesgebiet einreisen, unterliegt. Die Asylrechtsreformen seit 2014 sollen in diesem Zusammenhang als Ausgangspunkt für die Untersuchung fungieren. -
- Institut für Asien- und Afrikawissenschaften (HU- IAAW) – Humboldt-Universität zu Berlin (Berlin) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingsrecht Gewalterfahrungen Grenzen Identität Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Transnationale NetzwerkeProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Soziologie
Projektwebseite www.transcript-verlag.de Laufzeit 01/2011 ‒ Geographischer Fokus - Deutschland
- Bewertung von Bildungs- und Berufsabschlüsse weltweit
Institutionen - Institut für Asien- und Afrikawissenschaften (HU- IAAW) – Humboldt-Universität zu Berlin HU- IAAW Leitung
- Institut für Soziologie (IfS) – Universität Duisburg-Essen IfS Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Dr. Ilka Sommer
- Leitung
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Prof. Dr. Boike Rehbein
- Betreuung
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Prof. Dr. Anja Weiß
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Klassifizierendes Bewerten ist ein soziales Phänomen, das so alt ist wie die Menschheit selbst. Wie bewertet der deutsche Staat, ob weltweit erworbene ausländische Bildungsabschlüsse als »gleichwertig« anerkannt werden oder nicht? Ilka Sommers Studie zeigt anknüpfend an Pierre Bourdieus Theorie symbolischer Gewalt: Anerkennung ist weder eine objektive Information noch eine subjektive Entscheidung. Erstmals wird die administrative Praxis der »Gleichwertigkeitsprüfung«, die jüngst durch »Anerkennungsgesetze« ausgeweitet wurde, methodologisch reflektiert untersucht. Die impliziten Konstruktionsmechanismen werden empirisch fundiert sichtbar gemacht: Bewertende und Bewertete eint und entzweit die Gewalt des kollektiven Besserwissens. -
- Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie – Universität Göttingen (Göttingen) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Gewaltmigration
Disziplinen - Ethnologie
Geographischer Fokus - Serbien
Institutionen Beteiligte Personen -
Marc Speer
- Leitung
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Prof. Dr. Sabine Hess
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Marc Speer begibt sich in seiner Dissertation auf die Suche nach der 'humanitarian border' (William Walters) in Ungarn, Serbien und der Ukraine. Die leitenden Forschungsfragen sind dabei, wann und in welcher Art und Weise "humanitäre Macht" im Regieren von Migration in den Forschungsdimensionen Grenzübertritt, Inhaftierung und soziale Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu beobachten ist. Um dies zu untersuchen, greift Marc Speer methodisch vor allem auf Überlegungen aus der ethnographischen Grenzregimeanalyse und der activist research zurück. -
- Department Soziale Arbeit (HAW) – Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Hamburg) (Leitung)
- Fakultät für Erziehungswissenschaften (UHH) – Universität Hamburg (Hamburg) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - sonstiges
Disziplinen - Erziehungswissenschaften
- Sonstiges
Projektwebseite www.ew.uni-hamburg.de Laufzeit 01/2015 ‒ 12/2017 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Prof. Dr. Joachim Schröder
- Leitung
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Roxana Dauer
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Louis Henri Seukwa
- Leitung
Kurzbeschreibung
Seit dem Sommer 2015 ist das Thema „Flucht“ in der medialen Berichterstattung immer wieder eines der beherrschenden Themen. Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang nahezu inflationäre Verwendung findet, ist der des „Flüchtlings“. Es ist von „politischen Flüchtlingen“, „Kriegsflüchtlingen“, „Wirtschaftsflüchtlingen“, „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ die Rede, von der „Flüchtlingskrise“ (Brost/Wefing 2015), dem „richtigen und falschen Umgang mit Flüchtlingen“ (Die Zeit 2015) oder von steigenden „Flüchtlingskosten“ (Knaup 2016). In dem Akt des Sprechens über „die Flüchtlinge“ vollzieht sich eine Abgrenzung. „Die Flüchtlinge“ sind gleichzusetzen mit „den Anderen“ und gehören nicht zum nationalstaatlichen „Wir“. Diese Unterscheidung ist untrennbar von der globalen Ordnung der Nationalstaaten in Verbindung mit dem Konzept der Staatsbürgerschaft. Nationalstaaten wirken diskriminierend zwischen „Mitgliedern“ und „Nicht-Mitgliedern“ und lassen die „Gleichheit aller Menschen“ an ihren Grenzen enden. Das Dissertationsvorhaben geht vor diesem Hintergrund der erkenntnisleitenden Frage nach, wie sich im medialen Diskurs das Verhältnis der Konstruktion von „Flüchtlingen“ (Niedrig/Seukwa 2010; Scherr 2015) zur Konstruktion von „Nationalstaatlichkeit“ (Beck 2011) darstellt und inwieweit Medien ihren Handlungsspielraum zwischen einer (Re-)Produktion dieser Ungleichverhältnisse und einer kritischen Reflexion gesellschaftlicher Normen nutzen? Ausgehend von der Diskurstheorie Foucaults werden dabei Titelseiten und Pressetexte aus deutschen, überregionalen Printmedien („Der Spiegel“ und „Die Zeit“) untersucht und die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Bildungsfunktion von Medien reflektiert. Literatur: Beck, Ulrich (2011): Das neue Gesicht sozialer Ungleichheit - Wer absteigt, wer aufsteigt im Zeitalter von Globalisierung und Klimawandel. In: Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.), Transnationalismus und Migration. Dossier. Berlin, S. 69–72. Brost, Marc/Wefing, Heinrich (2015): Zumutung. Lange hat die Politik die Flüchtlingskrise verdrängt. Jetzt will sie Deutschland zum Einwanderungsland umbauen. Die Republik steht vor ihrer größten Veränderung. In: Die Zeit, 34/2015. Hamburg, 20. August 2015, S. 3. Die Zeit (2015): Was wollen wir tun? Ein ganzer Politik-Teil über den richtigen und falschen Umgang mit Flüchtlingen. In: Die Zeit, 17/2015. Hamburg, 23. April 2015, S. 1. Knaup, Horand (2016): Bundesregierung verrechnet Flüchtlingskosten mit Entwicklungshilfe. In: Der Spiegel, 19/2016. Hamburg, 7. Mai 2016, S. 22. Niedrig, Heike/Seukwa, Louis Henri (2010): Die Ordnung des Diskurses in der Flüchtlingskonstruktion: Eine postkoloniale Re-Lektüre. In: Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, 5. Jg., 2/2010, S. 181–193. Scherr, Albert (2015): Flüchtling. In: Peripherie. Zeitschrift für Politik und Ökonomie in der Dritten Welt, Dis-Placement: Flüchtlinge zwischen Orten, 138–139/2015, S. 358–360. -
- Institut für Politikwissenschaft (TU Dresden) – Technische Universität Dresden (Dresden) (Leitung)
Flüchtlingslager Gewalterfahrungen Grenzen Internationale Schutzregime Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und Abschiebung Selbstorganisation Transnationale NetzwerkeProjektart Habilitation Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Politikwissenschaften
Projektwebseite tu-dresden.de Laufzeit 09/2007 ‒ 05/2014 Geographischer Fokus - Libyen
- Marokko
- Senegal
- Europäische Union
Institutionen Beteiligte Personen -
PD Dr. Julia Schulze Wessel
- Leitung
Kurzbeschreibung
Lange Zeit ist es in der Politischen Theorie um die Figur des Flüchtlings still gewesen. Hannah Arendt war lange Zeit die einzige, die diese Figur in das Zentrum ihrer Theorie gestellt hat. Seit einigen Jahren rückt der Flüchtling verstärkt auch in politiktheoretische Auseinandersetzungen. Dabei sind allerdings die grundlegenden Einsichten Arendts kaum weiterentwickelt worden. Auch die Migrationsforschung greift zurück auf ihre Figur, um die heutige Situation vor allem der undokumentierten Migranten zu fassen. Dieser unkritische Rückgriff verwundert allerdings, hatte doch Arendt vor den Eindrücken der totalen Herrschaft über die Flüchtlingsfigur geschrieben, heute finden die 'Kämpfe der Migration' vor dem Hintergrund demokratischer Staaten statt. In Abgrenzung zu Arendt, die die Flüchtlingsfigur als Figur der Totalexklusion beschrieben hat, werden hier undokumentierte Migranten und Flüchtlinge als Grenzfiguren im vielschichtigen Sinne vorgestellt: Sie sind Grenzverletzer, Grenzgestalter, Grenzbewohner und Grenzpersonen. Sie sind spezifische Figuren der Grenze geworden und halten sich in einem Raum auf, der mit dem paradoxen Begriff der grenzenlos gewordenen Grenze beschrieben werden kann. Durch die Exterritorialisierung von Grenzfunktionen, durch die Entwicklung eines Grenzraums, der über Europa bis weit in den afrikanischen Kontinent hineinreicht, werden undokumentierte Flüchtlinge und Migranten auch zu Grenzfiguren des Rechts. Die Verschiebung der Grenzkontrollen führt zu einer immer unsicher werdenden Anwendung des Rechts, wie z. B. Sammelabschiebungen auf offener See zeigen. Über die Exterritorialisierung hinaus kann ein weiterer Grenzraum ausgemacht werden, der viel stärker noch zwischen Recht und Flüchtling/undokumentierten Migrant trennt. Denn die Übertragung der Logik europäischer Migrationspolitik, die Übertragung der Unterteilung von illegaler und legaler Migration greift tief in die Politik von Drittstaaten ein. So gibt es verschiedene Länder, die eigene Straftatbestände für sogenannte illegale Migranten geschaffen haben. Die Externalisierung von bestimmten Grenzfunktionen führt dann wieder zu einer Annäherung an Arendt. Das Projekt konzentriert sich auf die sogenannte undokumentierte Migration vor allem aus afrikanischen Ländern nach Europa. -
- Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) – Universität Osnabrück (Osnabrück) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Politikwissenschaften
- Soziologie
Projektwebseite www.imis.uni-osnabrueck.de Laufzeit 01/2013 ‒ 12/2017 Geographischer Fokus -
Deutschland
- Niedersachsen
Institutionen Beteiligte Personen -
Helge Schwiertz
- Leitung
Kurzbeschreibung
Das Dissertationsprojekt untersucht die politische Selbstorganisierung und Mobilisierung von geflüchteten und undokumentierten Jugendlichen und bringt diese in Verbindung mit aktuellen demokratietheoretischen Ansätzen. Anhand von zwei qualitativen Fallstudien werden die migrantischen Kämpfe von Jugendlichen in Deutschland und den USA im Kontext der unterschiedlichen Migrationsregime analysiert. In Deutschland liegt der Fokus auf der Gruppe Jugendliche ohne Grenzen, die sich als Zusammenschluss junger Flüchtlinge seit 2005 für ein umfassendes Bleiberecht einsetzen. In den USA werden verschiedene Gruppen von undokumentierten migrantischen Jugendlichen in Kalifornien fokussiert, die Teil einer bundesweiten Bewegung gegen Abschiebungen und für soziale Teilhabe sind. Theoretisch eingebettet sind die Fallstudien durch Ansätze radikaler Demokratie, welche zugleich als analytisches Prisma und als Ausgangspunkt für Auseinandersetzungen um gegenwärtige Demokratieformen und -praxen in postmigrantischen Gesellschaften dienen. Anschließend an die Arbeiten von Jacques Rancière, Etienne Balibar, Ernesto Laclau und Chantal Mouffe wird hierbei eine Wissensproduktion ermöglicht, in der diejenigen, die für Gleichheit und Freiheit kämpfen als politische Subjekte begriffen und ernst genommen werden. -
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen (Gießen) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Grenzen Internationale Schutzregime Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 06/2014 ‒ 11/2017 Geographischer Fokus - Europäische Union
Institutionen - Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen Leitung
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Marei Pelzer
- Leitung
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Prof. Dr. Jürgen Bast
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Mit dem Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union die Kompetenz erhalten, das Asylrecht umfassend zu regeln. Seither ergingen in der sog. ersten Phase der Harmonisierungen zahlreiche Rechtsakte, mit denen das Asylverfahren, die Anerkennungsvoraussetzungen sowie die Aufnahmebedingen für Asylbewerber in Richtlinien geregelt worden sind. Parallel zu dieser Angleichung von Mindeststandards im Asylrecht hat die EU mit der Dublin-Verordnung eine Rechtsgrundlage geschaffen, mit der die Zuständigkeit des Mitgliedstaates für das Asylverfahren bestimmt wird. Dieses Asylzuständigkeitssystem weist Mitgliedstaaten die Pflicht zur Prüfung eines Asylantrags zu und verpflichtet gleichzeitig den einzelnen Asylbewerber, sein Asylverfahren in dem für ihn zuständig erklärten Mitgliedstaat durchzuführen. Mit der zweiten Phase der Harmonisierung wurden die rechtlichen Standards weiter angeglichen. Die prekäre Menschenrechtslage in bestimmten Mitgliedstaaten hat die Frage aufgeworfen, unter welchen Bedingungen Asylsuchende individuelle Rechte gegen ihre Überstellung in diese Staaten geltend machen können. Die Frage der Individualberechtigung stellt sich nicht nur im Extremfall der drohenden Verletzung von Art. 4 GRC – sondern auch, wenn es um die Einhaltung vermeintlich rein objektiver Zuständigkeitskriterien der Verordnung oder aber deren Fristen geht. Das Projekt geht der Forschungsfrage nach, welche Individualrechte Asylsuchende im Rahmen des Dublin-Verfahrens besitzen. Die subjektiven Rechte von Asylbewerbern bei Anwendung des Dublin-Verfahrens ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Die Untersuchung nimmt als Ausgangspunkt die im Unionsrecht entlang anderer Politikbereiche, wie etwa das Umweltrecht, entwickelten Kriterien für die Identifikation der "Rechte des Einzelnen". Die Arbeit untersucht auf dieser Grundlage, welche subjektiven Rechte der Asylbewerber im Anwendungsbereich der Dublin-Verordnung hat und wie diese durch Rechtsschutzgarantien durchsetzbar sind. -
- Exzellenzcluster "Kulturelle Grundlagen von Integration" – Universität Konstanz (Konstanz) (Leitung)
Flüchtlingslager Grenzen Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Konfliktmediation Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Selbstorganisation Wohnen zivilgesellschaftliches EngagementProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Ethnologie
- Soziologie
Projektwebseite www.exzellenzcluster.uni-konstanz.de Laufzeit 10/2014 ‒ 03/2019 Geographischer Fokus -
Frankreich
- Rhône
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Deutschland
- Sachsen
- Leipzig + Lyon
Institutionen Beteiligte Personen -
Schäfer Philipp
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten wird in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verstärkt als sozio-politische, ökonomische und kulturelle Herausforderung markiert. In meiner Analyse fokussiere ich die Regierung von Fluchtmigration in zwei europäischen Großstädten. Dabei rücken urbane (Aus-) Handlungsprozesse ins Zentrum meiner Betrachtung. Ich frage, welche Akteure an der Regierung von Fluchtmigration in Städten beteiligt sind. Wie bringen sie sich in welche Debatten ein? Wie positionieren sie sich zueinander zwischen welchen Polen und gegen welche normativen Hintergründe? Wie (inter-) agieren sie? Welche Macht- und Legitimitätsvorstellungen kennzeichnen lokale Versuche zur Regierung von Fluchtmigration? Welche Handlungs- und Gestaltungsspielräume haben Geflüchtete hier und wie nehmen sie diese wahr und erweitern sie? Wie haben sich lokale Aufnahme- und Unterbringungspraktiken durch die so genannte ‚Flüchtlingskrise’ seit dem Sommer 2015 verändert? Die Forschungsarbeit positioniert sich im Spannungsfeld einer zunehmenden Europäisierung nationaler Asyl- und Aufenthaltspolitiken in den Staaten der Europäischen Union bei gleichzeitiger Lokalisierung der mit der Regierung von Fluchtmigration befassten Akteure, Institutionen und Prozesse. Die ostdeutsche Großstadt Leipzig sowie die französischen Metropolregion Lyon dienen mir als Startpunkte, von denen aus ich rekonstruiere, inwieweit nationale, europäische und globale Akteure, Institutionen und Prozesse die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten vor Ort bestimmen. Welche Differenzen im Umgang mit Flucht und Geflüchteten lassen sich beobachten und was sind deren Ursachen? Am Ende der Arbeit steht eine empirisch begründete Theorie urbaner Asylregime. Das ihr zugrunde liegende Datenmaterial erhebe ich im Zuge mehrmonatiger ethnographischer Feldaufenthalte, Experten-Interviews und Dokumentenanalysen in beiden Städten und analysiere es mittels rekonstruktiver Auswertungsmethoden. Mein Promotionsvorhaben liefert einen Beitrag zur sozialwissenschaftlichen Fundierung eines stark politik- bis rechtswissenschaftlich geprägten Forschungsfeldes – die Regierung von Migration –, indem es regimeanalytische mit feldtheoretischen Überlegungen zusammenbringt. Somit kommt nicht nur die Institutionalisierung eines politischen Krisenszenarios in den Blick, sondern ebenso Akteure und ihre auf Differenzierung zielenden Praktiken. Dies erlaubt es mir schließlich, Migration und gesellschaftliche Transformationsprozesse jenseits strikt strukturalistischer oder Agency-zentrierter Konzepte zu lesen. Das Dissertationsprojekt ist Teil des Doktorandenkollegs „Europa in der globalisierten Welt“. Es wird gefördert vom Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen von Integration“ und von der Studienstiftung des deutschen Volkes. -
- Hamburger Institut für Sozialforschung (Hamburg) (Leitung)
Projektart Habilitation Finanzierung Themen - Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
- Philosophie- und Religionswissenschaften
- Sonstiges
- Soziologie
Projektwebseite www.his-online.de Laufzeit 11/2015 ‒ 10/2020 Geographischer Fokus - Irak
- Syrien
Institutionen Beteiligte Personen -
Dr. Miriam M. Müller
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die jihadistisch-salafistische Gruppe „Islamischer Staat (IS)“ (Daesh) geht mit ihrem territorialen Anspruch auf Gebiete in Syrien und im Irak und dem Versuch die Verorganisierung der Bewegung[2] in Richtung einer staatstypischen Institutionalisierung voranzutreiben, weit über die bisher erreichten Ziele anderer jihadistisch-salafistischer Gruppen hinaus. Mit der „Ausrufung des Kalifats“ im Frühsommer 2014 löste Daesh zudem aus Sicht seiner Anhänger das zentrale Versprechen der jihadistisch-salafistischen Bewegung des 20. und 21. Jahrhunderts ein und schuf sich gleichermaßen eine Legitimationsgrundlage nach innen und außen. Zur Erlangung und Konsolidierung der Kontrolle über das betreffende Gebiet und die dort lebende Bevölkerung plante die Gruppierung öffentlichkeitswirksam umfassende Maßnahmen der staatstypischen Institutionalisierung und Konsolidierung und begann diese im Rahmen ihrer personellen, finanziellen und machtpolitischen Möglichkeiten umzusetzen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Etablierung und Ausweitung territorialer Kontrolle der terroristischen Gruppe Daeshs auf den Staatsgebieten Syriens und Iraks als Prozess zu beschreiben, bezüglich ihrer religiös-ideologischen Weltanschauung zu analysieren und hinsichtlich der (mutmaßlichen) Ziele der Gruppe zu interpretieren, um auch neue, vergleichbare Phänomene erkennen, verstehen und diesen entgegenwirken zu können. Die Auseinandersetzung mit den ideologischen Treibkräften der Bewegung und deren Einbindung und Instrumentalisierung in ihrer Außendarstellung zum Zweck der Legitimierung, Mobilisierung, Rekrutierung, aber auch Abschreckung bildet einen weiteren, theoretischen Schwerpunkt des Forschungsprojektes. Empirisch gestützt werden die theoretischen Befunde durch eine Langzeitmedienanalyse der gruppeneigenen Medienkanäle, sowie die beobachtende Teilnahme an den strafrechtlichen Verfahren ausgewählter Syrienrückkehrer. Die wichtigste empirische Grundlage der Studie sind umfassende Einzelgespräche mit Augenzeugen. Bisher sind Gespräche mit aus den vom „Islamischen Staat“ kontrollierten Gebieten geflohenen Flüchtlingen, sowie verurteilten IS-Rückkehrern in Deutschland, Österreich und der Schweiz geplant. Im Idealfall würden im Nordirak systematische Gespräche mit Staatspersonal und Zivilbevölkerung in konkreten, von der Kontrolle Daeshs inzwischen befreiten, administrativen Einheiten (Ortschaft, Stadt, Distrikt), durchgeführt werden und an die bislang geführten Interviews anschließen. Alternativ könnten bei Einschränkungen aufgrund der Sicherheitslage Gespräche mit aus einer konkreten administrativen Einheit geflohenen Personen in Erbil erfolgen, bzw. in Erbil Kontakte zu möglichen Gesprächspartnern geknüpft und Interviews telefonisch/online geführt werden. Die Interviews im Nordirak würden voraussichtlich die empirisch wertvollsten Angaben bzgl. der konkreten Fragen zum Institutionalisierungsprozess des „Kalifats“ in Irak und Syrien liefern und die bisherigen empirischen Hinweise nachhaltig bestätigen oder falsifizieren. Nur auf Grundlage des persönlichen Gespräches können zudem Effekte der Institutionalisierungsbestrebungen des „Islamischen Staates“ auf die lokale Bevölkerung wissenschaftlich erfasst und ausgewertet werden. Die Gebotenheit der zeitnahen, wissenschaftlichen Analyse der in dieser Form erstmalig militärisch und rechtlich inter- und transnational relevanten Falles territorialer Manifestation der jihadistisch-salafistischen Bewegung ergibt sich erstens (1) aus den massiven rechtlichen, sicherheits- und gesellschaftspolitischen Implikationen und Auswirkungen der gewaltsamen Annexion staatlichen Territoriums international anerkannter Staaten, einschließlich deren Grenzen. [„threat to international peace and security“, UN Charta, Kap. I, Art.2 (4); Kap. VII, Art.39] Mit Blick auf die während der letzten beiden Jahre einsetzenden Nachahmung des „Kalifatsprojektes“, sind zweitens (2) mittel- und langfristig Versuche der Territorialisierung durch terroristischer Gruppen des jihadistischen-Salafismus auch in anderen regionalen Kontexten zu erwarten. Aktuelle Beispiele an dieser Stelle sind u.a. die Jabhat Fattaḥ Al-Shām (ehem. Nusra-Front) in Syrien, die AQAP und per Treueschwur angebundene Gruppierung „Islamischer Staat“ in Jemen, oder der „Islamische Staat“ in Sirte, Libyen. Als Vergleichsfolie zu derlei Fällen sollen es die Ergebnisse des Forschungsprojektes anderen Fallstudien ermöglichen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede bzgl. der ideologischen Ausrichtung, der Organisation, den Zielen, jedoch insbesondere auch der geplanten und implementierten Maßnahmen zur Erlangung und Konsolidierung territorialer Kontrolle zu benennen und zu begründen.