Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 06/2006 ‒ 12/2017 |
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Das Projekt wurde Mitte 2019 beendet. Der hier abrufbare Datenbestand relevanter Projekte der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland umfasst die Jahre 2011 bis 2018. Die Daten werden hier an dieser Stelle nicht mehr aktualisiert.
Im Rahmen des Nachfolgeprojekts FFVT wird die Datenbank kontinuierlich fortgeschrieben und gegenwärtig aktualisiert. Sie erreichen diese hier: https://ffvt.net/map
Forschungseinrichtung
Finanzierende Institution
Mit den gewählten Filtereinstellungen wurden 256 Projekte von insgesamt 651 gefunden.
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- Nationale Flüchtlingspolitik
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- Historisches Institut – Universität Bern (Bern) (Leitung)
- Theologische Fakultät – Humboldt Universität zu Berlin (Berlin) (Leitung)
Arbeit Bildung Gesundheit Identität Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Selbstorganisation Transnationale Netzwerke zivilgesellschaftliches Engagement -
- Fachbereich Rechtswissenschaften – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Grenzen Internationale Schutzregime Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 11/2015 ‒ 10/2018 Geographischer Fokus - Frankreich
- Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Anselm Zölls
- Leitung
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Prof. Dr. Andreas Funke
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen kommt in der öffentlichen Diskussion immer häufiger die Forderung auf, der Staat müsse die Kontrolle über die Flüchtlingszahlen zurückgewinnen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen kann jedoch nur bedingt von den Nationalstaaten oder der Europäischen Union beeinflusst werden, da sich die Krisengebiete außerhalb deren Hoheitsgebiet und Hoheitsgewalt befinden. Das materielle Flüchtlingsrecht wiederum wird durch das Unions- und Völkerrecht in weiten Teilen überlagert, sodass sich staatliche und unionale Steuerungsmechanismen vor allem im Verfahrensrecht ergeben, da die Genfer Flüchtlingskonvention die Kompetenz zur Anerkennung der Flüchtlinge bei den Vertragsstaaten belässt. Anerkennungskompetenz bedeutet jedoch nicht Willkür. Das Völker- und Europarecht sowie nationale Rechtsvorschriften sehen Verfahrensrechte vor. Im Mittelpunkt der hiesigen wissenschaftlichen Untersuchung steht das Verfahrensrecht auf Einzelfallprüfung. Obwohl es an einer ausdrücklichen Regelung eines solchen Rechtes fehlt, wird dessen Existenz sowohl nach nationalem also auch nach dem Unions- und Völkerrecht anerkannt. Ziel eines ersten Arbeitsteils der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist die dogmatische Begründung des Flüchtlingsrechts auf Einzelfallprüfung. In einem weiteren Schritt steht die Frage inmitten, welche Rechten und Pflichten sich aus dem Recht auf Einzelfallprüfung ergeben. Hierbei steht vor allem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Vordergrund, der sich widerholt bei der Prüfung des Verbots der Kollektivausweisung mit dieser Problematik befasst hat. Dem Flüchtlingsrecht auf Einzelfallprüfung kommt verfahrensrechtlich in doppelter Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu. Zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen versuchen die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention verstärkt verfahrensrechtlich die Verantwortung auf Drittstaaten zu übertragen. Dies kann zum einen unilateral erfolgen. Zum einen dadurch, dass Drittländer als sichere Drittstaaten oder sichere Herkunftsländer erklärt werden. Indem Flüchtlinge aus diesen Drittstaaten hierdurch in eine bestimmte Kategorie – Herkunft – eingeteilt werden führt dies zu einem Spannungsverhältnis mit dem Recht auf Einzelfallprüfung. Das Konzept der sicheren Drittstaaten schließt einen Asylanspruch aus und es folgt somit auch keine Prüfung des Asylantrags. Während das Konzept der sicheren Drittstaaten somit in einem klaren Widerspruch zu dem Recht auf Einzelfallprüfung steht, führt das Konzept der sicheren Herkunftsländer in Deutschland und Frankreich lediglich zu Beweislastverschiebungen und beschleunigten Verfahren. Zum anderen, führen regionale und zwischenstaatliche Abkommen, dazu, dass die Prüfung des Schutzantrages delegiert wird. Hierbei stellt sich vor allem die Frage nach dem örtlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Rechts auf Einzelfallprüfung. Diesem Forschungsteil wir die Arbeitshypothese zugrunde gelegt, dass ein Recht auf Einzelfallprüfung immer dann besteht, wenn der Staat haftet. Diese Haftung lässt sich nicht auf das Staatsgebiet begrenzen, sondern muss für jede rechtliche Anspruchsgrundlage im Einzelnen herausgearbeitet werden. Ziel dieses Arbeitsteils ist es dogmatisch zu begründen, dass die Verpflichtung des Staates eine Einzelfallprüfung durchzuführen nicht von dem Ort abhängt, sondern eine Frage der Zurechenbarkeit des Handelns oder Unterlassens ist. Soweit diese Systeme eine teilweise Übertragung von Verantwortung auf Dritte (Drittstaaten, EU, NATO…) zum Inhalt haben, kann dies zu einem Konflikt mit dem Recht auf Einzelfallprüfung führen, wenn dieses nicht mehr gewährleistet wird. Ziel ist es, Lösungswege aufzuzeigen, die eine zulässige zwischenstaatliche Zusammenarbeit und die Übertragung von Aufgaben an Dritte ermöglichen. -
- Historisches Institut – Universität Gießen (Gießen) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingslager Flüchtlingsrecht Fluchtursachen Gesundheit Gewalterfahrungen Grenzen Humanitäre Arbeit Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Nationale Flüchtlingspolitik WohnenProjektart Drittmittelprojekt Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
Laufzeit 04/2012 ‒ 12/2017 Geographischer Fokus - Bundesrepublik-DDR
Institutionen - Historisches Institut – Universität Gießen Leitung
- Historisches Institut – Universität Gießen Kooperationspartner
- Stiftung Berliner Mauer Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Dr. Jeannette van Laak
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Studie zur Geschichte des Notaufnahmelagers untersucht beispielhaft, wie die Bundesrepublik mit der Zuwanderung aus der SBZ/DDR umgegangen ist. Ausgangspunkt hierfür bildete das 1950 erlassenen Notaufnahmegesetz, nach dem die Deutschen aus der SBZ/DDR in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme und somit Unterstützung erhielte. Die Bezeichnung „Notaufnahmegesetz“ bezog sich dabei nicht auf die Not der Flüchtlinge und Zuwanderer, sondern auf die damals noch angespannte Wohnungs- und Arbeitsmarktlage der jungen Bundesrepublik. Das NAG wurde in den 1950er Jahren mehrfach korrigiert. Auch nach dem Mauerbau hielt die Bundesregierung an dem Gesetz und dem verfahren fest,weil damit nun der Gedanke an die Wiedervereinigung verbunden wurde. Das NAG gab der Erstaufnahmeeinrichtung, die die Anträge zur Aufnahme in die Bundesrepublik prüfte, die Flüchtlinge und Übersiedler versorgte, beherbergte und anschließend weiterleitete, seinen Namen. Das Notaufnahamelager Gießen war das Kleinste neben den gleichnamigen Einrichtungen in Uelzen-Bohrdamm und Marienfelde. Ab 1963 war es dann das einzige Bundesnotaufnahmelager im Bundesgebiet. Als 1986 das Gesetz in „Aufnahmegesetz“ umbenannt und hinfällige Paragraphen gestrichen wurden, erfolgte auch eine Umbenennung der Einrichtung: Fortan war es die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen.Parallel zur Institutionengeschichte wird die Erfahrungsgeschichte derjenigen untersucht, die mit dem Lager in Berührung kamen. Dies waren die Flüchtlinge und Zuwanderer, die Mitarbeiter der Einrichtung, aber auch die Gießener Bevölkerung. Hierbei wurde zum einem herausgearbeitet, welche Erinnerungen die Zuwanderer mit der Einrichtung verbanden. Zum anderen zeigten sich vielfältige wechselseitige Interaktionen zwischen Deutschen aus der SBZ/DDR und der Bundesrepublik, die von Neugier am Anderen, zugleich aber auch von umfassender Hilfsbereitschaft geprägt waren. -
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Bremen (Bremen) (Leitung)
Arbeit Bildung Fluchtursachen Gesundheit Gewalterfahrungen Grenzen Identität Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und Abschiebung Transnationale Netzwerke WohnenProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.wvberlin.de Laufzeit 10/2010 ‒ 02/2014 Geographischer Fokus Institutionen Beteiligte Personen -
Jonathan Leuschner
- Leitung
Kurzbeschreibung
Der Ehegattennachzug, ein wesentlicher Teil des Rechts der Familienzusammenführung, wurde durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2007 erheblich erschwert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten bereits in ihren Herkunftsländern nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügen. Diese Einreisebedingung hat zu weitreichenden Konsequenzen in der migrationsrechtlichen Praxis geführt und ist seit ihrer Einführung äußerst umstritten. Gegenstand der juristischen Diskussion sind mögliche Verstöße der Regelungen zum Spracherfordernis gegen den im nationalen und internationalen Recht gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie. In diesem Buch wird u. a. die Vereinbarkeit des Spracherfordernisses mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86/EG, dem Grundgesetz, der EMRK, der EU-Grundrechtecharta sowie dem Assoziationsrecht untersucht und bewertet. -
- Institut für Politikwissenschaft – Universität Duisburg-Essen (Duisburg) (Leitung)
Projektart Drittmittelprojekt Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
Disziplinen - Soziologie
Projektwebseite www.uni-due.de Laufzeit 10/2016 ‒ 09/2019 Geographischer Fokus - Deutschland
- Migranten aus der Türkei und Russland
Institutionen - Institut für Politikwissenschaft – Universität Duisburg-Essen Leitung
- Cologne Center for Comparative Politics (CCCP) – Universität zu Köln CCCP Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Dr. Sabrina Jasmin Mayer
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Achim Goerres
- Leitung
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PD. Dr. Dennis C. Spies
- Leitung
Kurzbeschreibung
Ziel des Projektes ist es, für die Bundestagswahl 2017 die erste deutsche Wahlstudie unter deutschen Staatsbürger/innen mit Migrationshintergrund durchzuführen, d.h. unter solchen Personen, die entweder selbst nach Deutschland immigriert sind oder die mindestens einen Elternteil mit eigener Migrationserfahrung haben. Das Projekt wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von Oktober 2016 bis September 2019 gefördert. Bisherige Studien konnten aufgrund der geringen Fallzahlen kaum differenzierte Aussagen über das Wahlverhalten von Migrant/innen verschiedener Migrationsgruppen und -generationen in Deutschland treffen. Während zur Erklärung der Wahlbeteiligung von Migrant/innen bereits einige theoretische Erklärungsmodelle bestehen, fehlen theoretische Überlegungen zur Erklärung des Wahlinhalts bislang fast völlig. Gleichzeitig ist die Erforschung des Wahlverhaltens dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe(n) von erheblicher wissenschaftlicher und politischer Relevanz. Für die Wahlforschung stellen Wählerinnen und Wähler mit Migrationshintergrund eine hoch interessante Zielgruppe dar, da sich ihre politische Sozialisation von den Erfahrungen der autochthonen Bevölkerung zum Teil deutlich unterscheidet. Wir konzentrieren uns dabei aus forschungspraktischen Gründen auf die zwei bedeutendsten Migrantengruppen in Deutschland, deutsche Staatsbürger/innen mit türkischem Migrationshintergrund (etwa 1,3 Mio. Personen) und russischsprachige Spätaussiedler/innen mit deutscher Staatsbürgerschaft aus der Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten (etwa 2,4 Mio. Personen). Ob etablierte Theorien der Wahlforschung auch das Wahlverhalten von Deutschen mit Migrationshintergrund erklären können, oder ob dieses überwiegend von migrantenspezifischen Eigenschaften bestimmt wird, ist daher das zentrale Erkenntnisinteresse des beantragten Projektes. Unser Vorgehen ist dabei in zwei Phasen unterteilt. Zuerst werden wir in einer qualitativen Phase Fokusgruppeninterviews mit türkeistämmigen bzw. russlanddeutschen Staatsbürger/innen durchführen, um einen genaueren Einblick in die Kandidatenbewertungen und Themenorientierungen zu erlangen. Die Erkenntnisse aus den Fokusgruppeninterviews werden anschließend für die Fragebogenentwicklung der quantitativen Phase genutzt. Hier werden wir zeitgleich mit der GLES-Nachwahlbefragung Ende 2017 je 500 deutsche Staatsbürger/innen türkischer bzw. russischer/ex-sowjetischer Herkunft befragen. Das mehrsprachige Erhebungsdesign ermöglicht erstmalig die repräsentative Analyse der wichtigsten Motive des Wahlverhaltens von Migrant/innen. -
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (DUV) – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Speyer) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingsrecht Gesundheit Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.uni-speyer.de Laufzeit 12/2016 ‒ 12/2019 Geographischer Fokus Institutionen Beteiligte Personen -
Ass.iur. Leonie Zeißler
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Constanze Janda
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Dissertation beschäftigt sich unter verschiedenen Blickwinkeln mit der Duldung im Ausländerrecht und stellt die Frage nach deren Legitimation bzw. Notwendigkeit. Zunächst soll die Entwicklung dieser Rechtskonstruktion beleuchtet und im Verwaltungsrecht und insbesondere Verwaltungsvollstreckungsrecht verortet werden. Dazu dient der Vergleich mit anderen Bereichen des Verwaltungsrechts wie dem Baurecht, Umwelt- und Steuerstrafrecht, der die Einzigartigkeit der formalisierten, normierten Duldung im Ausländerrecht herausstellen soll. Die aktuelle Praxis und die tatsächlichen Zahlen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Menschen mit Duldung in Deutschland dienen als Grundlage um aufzuzeigen, dass die Duldung nicht wie ursprünglich intendiert grundsätzlich kurzzeitig erteilt und nur in absoluten Ausnahmefällen verlängert wird, sondern - wie schon vor früheren Reformen des Ausländerrechts kritisiert - die Rolle eines „Aufenthaltsrechts zweiter Klasse“ einnimmt. Die Neuregelung eines Anspruchs auf eine mehrjährige Ausbildungsduldung in § 60 a Abs. 2 S. 4 AufenthG durch das Integrationsgesetz im Jahr 2016 hat die Duldung weiter in die Nähe eines regulären Aufenthaltstitels gerückt, was die alte Frage nach der Rechtsnatur und Rechtmäßigkeit des geduldeten Aufenthalts neu aufwirft. Unter diesem Aspekt skizziert die Arbeit die mit der Duldung verknüpften Rechtsfolgen und sozialrechtlichen Ansprüche, um anhand der daraus gewonnenen Ergebnisse die verfassungsrechtliche Legitimation der Duldung und ihre Auswirkungen auf Grundrechts- und Menschenrechtsschutz zu untersuchen. Schließlich will die Arbeit mögliche Alternativen zur Duldung aufzeigen. Dabei soll besonders die Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG in den Fokus genommen werden. Danach soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung bereits 18 Monate ausgesetzt wurde. Hier drängt sich die Frage auf, warum von dieser Vorschrift nicht häufiger Gebrauch gemacht wird und was die Behörden von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abhält. -
- Institut für Geschichte – Universität Hildesheim (Hildesheim) (Leitung)
- Margot-Möller-Promotionskolleg – Universität Hildesheim (Hildesheim) (Leitung)
Fluchtursachen Identität Internationale Schutzregime Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik RassismusProjektart Promotion Finanzierung Themen - Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
Geographischer Fokus - Oberösterreich
Institutionen Beteiligte Personen -
Harald Hutterberg
- Bearbeitung
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Prof. Dr. phil. Habil. Manfred Overesch
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Basierend auf den Ergebnissen qualitativ geführter Interviews (Zeitzeugenbefragungen) und mit Hilfe deskriptiver und rekonstruktiver Sozialforschungsmethoden ausgewerteter Quellenbestände wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern der Topos "Eretz Israel" eine Rolle bei den Migrationsüberlegungen jüdischer Flüchtlinge und Transitflüchtlinge in amerikanischen DP-Lagern in Oberösterreich für oder gegen das Immigrationsziel Palästina vor und nach der Proklamation des Staates Israel 1948 gespielt hat. Von Interesse erscheinen in diesem Kontext vor allem, die Darstellung der Antriebskräfte auf der einen Seite und die Zielsetzungen und Handlungsabsichten jüdischer DPs und Transitflüchtlinge auf der anderen Seite. Je nachdem, welche Seite den Ausgangspunkt bildet, stellt sich die Frage entweder "Welche verschiedenen Antriebskräfte führten zu einer bestimmenden Motivation? oder aber "Welche verschiedene Zielorientierungen wurden auf Grund einer Antriebskraft realisiert?" Des Weiteren werden Forschungslücken über die Bedeutung, Formen und Rahmenbedingungen der Kommunikation in den Auffanglagern und Wohnanlagen in amerikanischen DP-Lagern in Oberösterreich 1945-1955 geschlossen, indem Rezeptionsabsichten und Erfahrungen erstmals vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Erinnerungskultur erhoben werden. -
- Zentrum für Europäische Geschichts- und Kulturwissenschaften (zegk) – Universität Heidelberg (Heidelberg) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
Laufzeit 10/2009 ‒ 10/2013 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Dr. Simon Lange
- Leitung
Kurzbeschreibung
In der Dissertation wird der Erinnerungsdiskurs zum Thema Flucht und Vertreibung im wiedervereinigten Deutschland sowie vor allem die Rolle der Vertriebenenverbände als wichtige Akteure dieses Diskurses im Zeitraum zwischen dem Fall der Mauer sowie dem endgültigen Entschluss zur staatlich geförderten Musealisierung von Flucht und Vertreibung durch die Gründung der Stiftung ‚Flucht, Vertreibung, Versöhnung‘ am 30. Dezember 2008 untersucht. Dabei kommt das Projekt zu dem Ergebnis, dass während sich für die Wiedergutmachungsansprüche der Verbände in Bezug auf Grenzrevision, Heimatrecht und materielle Entschädigung immer weniger öffentliche Unterstützung generieren ließ, sich gerade in Bezug auf die Erinnerung an Flucht und Vertreibung bemerkenswerte Parallelen zwischen verbandlicher und öffentlicher Sphäre ergeben haben. Der neue deutsche Opferdiskurs, die Debatte um das Zentrum gegen Vertreibungen sowie um die ‚Holocaustisierung‘ der Vertreibungserinnerung sind hierfür Beispiele. Die Dissertation wurde im September 2015 publiziert. -
- Institut für Geschichte und Ethik der Medizin – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Flüchtlingslager Gesundheit Gewalterfahrungen Integration und Teilhabe Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Nationale FlüchtlingspolitikProjektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Medizin und Gesundheitswissenschaften
- Soziologie
Laufzeit 02/2014 ‒ Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Wiebke Bornschlegl
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Ergebnisse liefern den Beweis für die gravierenden Lücken in der medizinischen Versorgung für die vulnerable Gruppe der papierlosen Minderjährigen. Hierdurch tritt eine moralisch bedenklich fehlende Übernahme von Verantwortung seitens des Staates unübersehbar ans Licht. Es besteht aus sozialen, medizinischen und ethischen Gründen ein eindeutiger Handlungsbedarf. Es bedarf weiterer fundierter Recherche und Forschung zu diesem Thema. -
- Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl (BAMF) – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) (Leitung)
Projektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Gewaltmigration
- sonstiges
Disziplinen - Geographie
- Politikwissenschaften
- Rechtswissenschaften
- Soziologie
Laufzeit 07/2011 ‒ 12/2013 Geographischer Fokus - Welt
Institutionen Beteiligte Personen -
Dr. Antonia Scholz
- Bearbeitung
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Dr. Axel Kreienbrink
- Leitung
Kurzbeschreibung
In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylantragstellungen in Deutschland nach einer längeren Phase des Rückgangs wieder angestiegen. Waren im Jahr 2007 noch 19.164 Asylerstanträge zu verzeichnen, so lag die Zahl 2013 bei 109.580. Dieser Entwicklung in Deutschland steht ein eher moderater Zuwachs in der gesamten Europäischen Union gegenüber, so dass der deutsche Anteil innerhalb der EU zugenommen hat. Dies ist insbesondere angesichts der verstärkt seit 2007 erfolgten Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der EU erklärungsbedürftig. Die Entwicklung deutet darauf hin, dass bei der Auswahl eines Zufluchtsstaats weitere Faktoren eine Rolle spielen, die über eine Angleichung des Rechtsrahmens hinaus wirken. Gleichzeitig stellt sich aus migrationstheoretischer Sicht die Frage, nach welchen Gesichtspunkten Asylsuchende einen Zufluchtsstaat auswählen. Naturgemäß steht beim Thema Flucht meist die Situation im Herkunftsstaat im Vordergrund. Welche Rolle spielt aber der Zielstaat bei Migration mit Fluchtkontext? Grundlage der Analyse bilden – neben einer statistischen Bestandsaufnahme – 19 Interviews mit Experten aus den Bereichen Asyl, Flucht- und irreguläre Migration. Diese Vorgehensweise stellte den Versuch dar, mithilfe der Expertise relevanter Akteure empirisch näher an die Perspektive von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu gelangen. Die Analyse wurde, wo jeweils möglich, mit zusätzlichem Material aus der Asylgeschäftsstatistik, den Ergebnissen von Reisewegsbefragungen sowie weiteren statistischen Materialien unterlegt.