Projektart | Projekt der Institution |
Finanzierung | |
Themen |
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Disziplinen |
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Projektwebseite | www.fel-verlag.de |
Laufzeit | 11/2015 ‒ 06/2017 |
Geographischer Fokus |
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Institutionen | |
Beteiligte Personen |
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Das Projekt wurde Mitte 2019 beendet. Der hier abrufbare Datenbestand relevanter Projekte der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland umfasst die Jahre 2011 bis 2018. Die Daten werden hier an dieser Stelle nicht mehr aktualisiert.
Im Rahmen des Nachfolgeprojekts FFVT wird die Datenbank kontinuierlich fortgeschrieben und gegenwärtig aktualisiert. Sie erreichen diese hier: https://ffvt.net/map
Forschungseinrichtung
Finanzierende Institution
Mit den gewählten Filtereinstellungen wurden 120 Projekte von insgesamt 651 gefunden.
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- Rückkehr und Abschiebung
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- Zentrum für Kinder- und Jugendforschung – Evangelische Hochschule Freiburg (Freiburg ) (Leitung)
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- Fachbereich Rechtswissenschaften – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Grenzen Internationale Schutzregime Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 11/2015 ‒ 10/2018 Geographischer Fokus - Frankreich
- Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Anselm Zölls
- Leitung
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Prof. Dr. Andreas Funke
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen kommt in der öffentlichen Diskussion immer häufiger die Forderung auf, der Staat müsse die Kontrolle über die Flüchtlingszahlen zurückgewinnen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen kann jedoch nur bedingt von den Nationalstaaten oder der Europäischen Union beeinflusst werden, da sich die Krisengebiete außerhalb deren Hoheitsgebiet und Hoheitsgewalt befinden. Das materielle Flüchtlingsrecht wiederum wird durch das Unions- und Völkerrecht in weiten Teilen überlagert, sodass sich staatliche und unionale Steuerungsmechanismen vor allem im Verfahrensrecht ergeben, da die Genfer Flüchtlingskonvention die Kompetenz zur Anerkennung der Flüchtlinge bei den Vertragsstaaten belässt. Anerkennungskompetenz bedeutet jedoch nicht Willkür. Das Völker- und Europarecht sowie nationale Rechtsvorschriften sehen Verfahrensrechte vor. Im Mittelpunkt der hiesigen wissenschaftlichen Untersuchung steht das Verfahrensrecht auf Einzelfallprüfung. Obwohl es an einer ausdrücklichen Regelung eines solchen Rechtes fehlt, wird dessen Existenz sowohl nach nationalem also auch nach dem Unions- und Völkerrecht anerkannt. Ziel eines ersten Arbeitsteils der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist die dogmatische Begründung des Flüchtlingsrechts auf Einzelfallprüfung. In einem weiteren Schritt steht die Frage inmitten, welche Rechten und Pflichten sich aus dem Recht auf Einzelfallprüfung ergeben. Hierbei steht vor allem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Vordergrund, der sich widerholt bei der Prüfung des Verbots der Kollektivausweisung mit dieser Problematik befasst hat. Dem Flüchtlingsrecht auf Einzelfallprüfung kommt verfahrensrechtlich in doppelter Hinsicht eine herausragende Bedeutung zu. Zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen versuchen die Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention verstärkt verfahrensrechtlich die Verantwortung auf Drittstaaten zu übertragen. Dies kann zum einen unilateral erfolgen. Zum einen dadurch, dass Drittländer als sichere Drittstaaten oder sichere Herkunftsländer erklärt werden. Indem Flüchtlinge aus diesen Drittstaaten hierdurch in eine bestimmte Kategorie – Herkunft – eingeteilt werden führt dies zu einem Spannungsverhältnis mit dem Recht auf Einzelfallprüfung. Das Konzept der sicheren Drittstaaten schließt einen Asylanspruch aus und es folgt somit auch keine Prüfung des Asylantrags. Während das Konzept der sicheren Drittstaaten somit in einem klaren Widerspruch zu dem Recht auf Einzelfallprüfung steht, führt das Konzept der sicheren Herkunftsländer in Deutschland und Frankreich lediglich zu Beweislastverschiebungen und beschleunigten Verfahren. Zum anderen, führen regionale und zwischenstaatliche Abkommen, dazu, dass die Prüfung des Schutzantrages delegiert wird. Hierbei stellt sich vor allem die Frage nach dem örtlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Rechts auf Einzelfallprüfung. Diesem Forschungsteil wir die Arbeitshypothese zugrunde gelegt, dass ein Recht auf Einzelfallprüfung immer dann besteht, wenn der Staat haftet. Diese Haftung lässt sich nicht auf das Staatsgebiet begrenzen, sondern muss für jede rechtliche Anspruchsgrundlage im Einzelnen herausgearbeitet werden. Ziel dieses Arbeitsteils ist es dogmatisch zu begründen, dass die Verpflichtung des Staates eine Einzelfallprüfung durchzuführen nicht von dem Ort abhängt, sondern eine Frage der Zurechenbarkeit des Handelns oder Unterlassens ist. Soweit diese Systeme eine teilweise Übertragung von Verantwortung auf Dritte (Drittstaaten, EU, NATO…) zum Inhalt haben, kann dies zu einem Konflikt mit dem Recht auf Einzelfallprüfung führen, wenn dieses nicht mehr gewährleistet wird. Ziel ist es, Lösungswege aufzuzeigen, die eine zulässige zwischenstaatliche Zusammenarbeit und die Übertragung von Aufgaben an Dritte ermöglichen. -
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Bremen (Bremen) (Leitung)
Arbeit Bildung Fluchtursachen Gesundheit Gewalterfahrungen Grenzen Identität Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und Abschiebung Transnationale Netzwerke WohnenProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.wvberlin.de Laufzeit 10/2010 ‒ 02/2014 Geographischer Fokus Institutionen Beteiligte Personen -
Jonathan Leuschner
- Leitung
Kurzbeschreibung
Der Ehegattennachzug, ein wesentlicher Teil des Rechts der Familienzusammenführung, wurde durch eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahr 2007 erheblich erschwert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten bereits in ihren Herkunftsländern nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse verfügen. Diese Einreisebedingung hat zu weitreichenden Konsequenzen in der migrationsrechtlichen Praxis geführt und ist seit ihrer Einführung äußerst umstritten. Gegenstand der juristischen Diskussion sind mögliche Verstöße der Regelungen zum Spracherfordernis gegen den im nationalen und internationalen Recht gewährleisteten Schutz von Ehe und Familie. In diesem Buch wird u. a. die Vereinbarkeit des Spracherfordernisses mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/86/EG, dem Grundgesetz, der EMRK, der EU-Grundrechtecharta sowie dem Assoziationsrecht untersucht und bewertet. -
- Rechtswissenschaften (FU) – Freie Universität Berlin (Berlin) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 11/2016 ‒ 12/2019 Geographischer Fokus -
Deutschland
- Berlin
Institutionen Beteiligte Personen -
Lena Riemer
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Helmut Aust
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Die Doktorarbeit zielt darauf ab bisher ungelöste Fragen bezüglich des Verbots der Kollektivausweisung im Völkerrecht zu erforschen. Aufgrund aktueller Entwicklungen wie die stark ansteigende Zahl von Geflüchteten und die Reaktionen einiger Staaten hierauf (insbesodere Australien, die USA, Italien, Deutschland) zeigen die herausragende und aktuelle Bedeutung dieses Themas auf. Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, ob es universelle und einheitliche (gewohnheitsrechtliche) Regeln bezüglich prozessualer Voraussetzungen des Verbots der Kollektivausweisung gibt, welche die Individualrechte Betroffener berücksichtigen. Dieses Ziel soll durch eine Analyse von Staatenpraxis, opinio iuris und nationaler sowie internationaler Rechtsprechung erreicht werden. Weiterhin soll das Spannungsfeld zwischen Staatensouveränität auf der einen Seite und Individualrechte von Geflücheten auf der anderen untersucht werden. Diesbezüglich soll untersucht werden ob die extraterritoriale Anwendbarkeit des Verbots der Kollektivausweisung Völkergewhohnheitsrecht darstellt. Die Arbeit legt einen besonderen Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie zum Beispiel die Fälle Hirsi und Khlaifia, sowie auf die Arbeit der Völkerrechtskommission.Abstract
The thesis tries to explore several unsolved questions concerning the prohibition of mass expulsion in public international law. Due to recent developments such as an increase of global mass migration and some State’s reactions to it, this issue is more pressing than ever. Through an evaluation of State practice, opinio iuris and national and international court decisions, my goal is find to out if there is a global, uniform and consistent (customary) rule regarding the procedural requirements of the said prohibition taking into consideration individual rights. The objective of this research is to find out if States that are not legally bound to a Convention prohibiting mass expulsion are still legally obliged to comply with this rule and if so to which extend. Further, I want to explore whether there is customary law that holds the prohibition of mass expulsion to be extraterritorially applicable and investigate the correlation of sovereignty of states and obligations that states owe to individuals due to this principle. I will focus especially on recent European Court of Human Right’s judgments such as the Hirsi and Klaifia case, the ILC Draft Articles on the Expulsion of Aliens and national case law to research and answer these questions. -
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (DUV) – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Speyer) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingsrecht Gesundheit Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.uni-speyer.de Laufzeit 12/2016 ‒ 12/2019 Geographischer Fokus Institutionen Beteiligte Personen -
Ass.iur. Leonie Zeißler
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Constanze Janda
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Dissertation beschäftigt sich unter verschiedenen Blickwinkeln mit der Duldung im Ausländerrecht und stellt die Frage nach deren Legitimation bzw. Notwendigkeit. Zunächst soll die Entwicklung dieser Rechtskonstruktion beleuchtet und im Verwaltungsrecht und insbesondere Verwaltungsvollstreckungsrecht verortet werden. Dazu dient der Vergleich mit anderen Bereichen des Verwaltungsrechts wie dem Baurecht, Umwelt- und Steuerstrafrecht, der die Einzigartigkeit der formalisierten, normierten Duldung im Ausländerrecht herausstellen soll. Die aktuelle Praxis und die tatsächlichen Zahlen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Menschen mit Duldung in Deutschland dienen als Grundlage um aufzuzeigen, dass die Duldung nicht wie ursprünglich intendiert grundsätzlich kurzzeitig erteilt und nur in absoluten Ausnahmefällen verlängert wird, sondern - wie schon vor früheren Reformen des Ausländerrechts kritisiert - die Rolle eines „Aufenthaltsrechts zweiter Klasse“ einnimmt. Die Neuregelung eines Anspruchs auf eine mehrjährige Ausbildungsduldung in § 60 a Abs. 2 S. 4 AufenthG durch das Integrationsgesetz im Jahr 2016 hat die Duldung weiter in die Nähe eines regulären Aufenthaltstitels gerückt, was die alte Frage nach der Rechtsnatur und Rechtmäßigkeit des geduldeten Aufenthalts neu aufwirft. Unter diesem Aspekt skizziert die Arbeit die mit der Duldung verknüpften Rechtsfolgen und sozialrechtlichen Ansprüche, um anhand der daraus gewonnenen Ergebnisse die verfassungsrechtliche Legitimation der Duldung und ihre Auswirkungen auf Grundrechts- und Menschenrechtsschutz zu untersuchen. Schließlich will die Arbeit mögliche Alternativen zur Duldung aufzeigen. Dabei soll besonders die Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG in den Fokus genommen werden. Danach soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung bereits 18 Monate ausgesetzt wurde. Hier drängt sich die Frage auf, warum von dieser Vorschrift nicht häufiger Gebrauch gemacht wird und was die Behörden von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abhält. -
- Institut für Politikwissenschaft – Universität Magdeburg (Magdeburg) (Leitung)
Flüchtlingslager Humanitäre Arbeit Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Ethnologie
- Politikwissenschaften
- Soziologie
Laufzeit 08/2009 ‒ 12/2012 Geographischer Fokus - Uganda
Institutionen Beteiligte Personen -
Dr. Ulrike Krause
- Leitung
Kurzbeschreibung
Wie kann der Flüchtlingsschutz mit der Entwicklungszusammenarbeit verknüpft und im globalen Süden implementiert werden? Dies ist die Leitfrage des Projekts. Internationale Trends zeigen, dass der globale Süden zunehmend von erzwungener Migration betroffen ist. Durch den Entwicklungsstand der Länder und die Tendenz zu Langzeitsituationen wird die Verbindung von Flüchtlingsschutz und Entwicklungszusammenarbeit wichtiger. Es wird angenommen, dass diese Verbindung auf Kriterien der Nachhaltigkeit, Effizienz und Geschlechtersensibilität basiert. Durch den Theorie-Praxis-Nexus und Mehrmethodenansatz mit Feldstudien in einer Flüchtlingssiedlung in Uganda erarbeitet die Autorin Merkmale, die unabdingbar für die entwicklungsorientierte Flüchtlingsarbeit sind. Die Langzeitstudie der Flüchtlingssiedlung gibt Einblicke in die multisektoralen Programme. Durch die kritischen Analysen der historischen und aktuellen Trends sowie der Feldforschung werden Komplexitäten und Herausforderungen dargelegt. -
- University of Jyväskylä () (Leitung)
Fluchtursachen Gewalterfahrungen Identität Konfliktmediation Rückkehr und Abschiebung Selbstorganisation Transnationale Netzwerke zivilgesellschaftliches EngagementProjektart Drittmittelprojekt Finanzierung Themen - sonstiges
Disziplinen - Politikwissenschaften
Projektwebseite www.bicc.de Laufzeit 03/2008 ‒ 03/2011 Geographischer Fokus - Äthiopien
- Finnland
- Deutschland
- Italien
- Niederlande
- Somalia
- Vereinigtes Königreich
Institutionen - University of Jyväskylä Leitung
- African Diaspora Policy Centre (ADPC) ADPC Kooperationspartner
- Bonn International Center for Conversion GmbH (BICC) BICC Kooperationspartner
- Centro Studi Politica Internazionale Kooperationspartner
- Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung (MPI) – Max-Planck-Gesellschaft MPI Kooperationspartner
- Peace Research Institute of Oslo (PRIO) PRIO Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Clara Schmitz-Pranghe
- Bearbeitung
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Bettina Conrad
- Bearbeitung
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Peter J. Croll
- Leitung
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Andrea Warnecke
- Leitung
Kurzbeschreibung
The perception of migrants in the European Union has changed considerably in recent years. Increasing attention is now being focused on the complex political, social and cultural involvement of migrants from crisis regions in peace and development processes in their countries of origin. This research project aimed to generate new knowledge to better understand diasporas potentials, expectations and experiences as bridge builders between countries of residence and countries of origin. DIASPEACE consisted of five main research components: 1) Defining joint analytical tools and research methodologies; 2) Providing a comparative assessment of transnational diaspora networks from the Horn of Africa and their interfaces with European civil society and state institutions; 3) Case studies of diasporas as agents of conflict and peace from the Horn of Africa; 4) Interaction between European state actors and diasporas in conflict resolution and peace building; 5) Synthesis and dissemination of the research findings. -
- Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) (Berlin) (Leitung)
Projektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.institut-fuer-menschenrechte.de Laufzeit 02/2013 ‒ 06/2013 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen - Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) DIMR Leitung
Beteiligte Personen -
Dr. Hendrik Cremer
- Leitung
Kurzbeschreibung
Siehe Publikation -
- Collegium Carolinum e.V. - Forschungsinstitut für die Geschichte Tschechiens und der Slowakei (München) (Leitung)
Fluchtursachen Gewalterfahrungen Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Drittmittelprojekt Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
- Politikwissenschaften
- Sonstiges
Projektwebseite www.collegium-carolinum.de Laufzeit 12/2015 ‒ 12/2017 Geographischer Fokus - Slowakei
Institutionen Beteiligte Personen -
PhDr. Martina Fiamová
- Bearbeitung
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PhDr. Michael Schvarc
- Bearbeitung
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Dr. Martin Zückert
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Evakuierung der deutschen Zivilbevölkerung aus der Slowakei 1944/45 wurde bisher kaum im größeren Zusammenhang betrachtet. Mit Blick auf das allgemeine Geschehen im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs zielt das Projekt darauf, die Evakuierung im Kontext der nationalsozialistischen Volkstums- und Umsiedlungspolitik, dem Agieren des Slowakischen Staates und der Entwicklung in den betroffenen Gebieten zu analysieren. Die Evakuierung und Flucht der deutschen Zivilbevölkerung aus dem östlichen Europa 1944/45 wird bis heute vornehmlich mit dem Geschehen in den ehemaligen deutschen Ostprovinzen in Verbindung gebracht. Weitaus weniger Beachtung erfuhr dagegen bisher die Entwicklung in den unter deutscher Hegemonie stehenden Staaten in Ostmittel- und Südosteuropa. Die durch die Kriegsentwicklung ausgelöste und von deutschen Stellen betriebene Migration etwa einer halben Million Menschen aus Rumänien, dem serbischen Banat, Kroatien, Ungarn und der Slowakei unterlag regionalen Spezifika. Sie wurde beeinflusst vom gespannten Verhältnis zwischen dem sich in seiner Endphase nochmals radikalisierenden nationalsozialistischen Herrschaftssystem und den jeweiligen Kollaborationsregimen. Bisher vorliegende Studien betrachten die Evakuierungsmaßnahmen deutscher Stellen in der letzten Kriegsphase meist isoliert. Weder Zusammenhänge mit der nationalsozialistischen Besatzungs- und Umsiedlungspolitik noch parallele Entwicklungen in den betroffenen Staaten werden dabei berücksichtigt. Ein deutsch-slowakisches Team untersucht die Geschichte der Evakuierung aus der Slowakei. Neben der ereignisgeschichtlichen Aufbereitung geht es vor allem darum, das Geschehen mit Blick auf die bis zum Kriegsende wirkungsmächtigen Folgen der nationalsozialistische Volkstums- und Umsiedlungspolitik sowie die militärische Entwicklung zu kontextualisieren. Hierzu gehört neben dem vergleichenden Blick auf die zeitgleich stattfindende Evakuierung deutscher Bevölkerungsgruppen aus Südosteuropa insbesondere auch die Berücksichtigung von zur selben Zeit vom Slowakischen Staat durchgeführten Evakuierungsmaßnahmen sowie weiterer Fluchtbewegungen im Land. Zu berücksichtigen sind aber auch die in den Jahren 1944/45 von deutschen und slowakischen Stellen ausgehenden Maßnahmen zur Arbeitskräfterekrutierung, die von den zu behandelnden Evakuierungs- und Räumungsaktivitäten kaum zu trennen sind. Vorgesehen sind zudem regionale Sonden zur Entwicklung in den deutschen Siedlungsgebieten der Slowakei während und nach dem Slowakischen Nationalaufstand. Durch diese sollen die Haltungen der Betroffenen zum politisch-militärischen Geschehen und zu den konkreten Evakuierungsmaßnahmen analysiert werden. Schließlich geht es auch darum, in der Nachkriegszeit vorgenommene Bewertungen des Geschehens zu untersuchen. Die Forschungsergebnisse werden in einer Projektpublikation veröffentlicht werden. Für die Vorstellung und Diskussion erster Zwischenergebnisse ist ein Workshop im Jahr 2017 geplant. -
- Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl (BAMF) – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Gender Gesundheit Gewalterfahrungen Internationale Schutzregime Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Politikwissenschaften
- Rechtswissenschaften
Laufzeit 03/2013 ‒ 11/2013 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
Ulrike Hoffmann
- Bearbeitung
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Dr. Axel Kreienbrink
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Studie beschäftigt sich mit der Identifizierung von Opfern von Menschenhandel aus Drittstaaten im Rahmen des Asylverfahrens und im Fall der erzwungenen Rückkehr. Dabei werden die strafrechtlichen, asyl- und aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie verwaltungspraktische Mechanismen zur Opferidentifizierung dargestellt. Zudem geht das Working Paper auf Herausforderungen bei der Identifizierung der Betroffenen ein und führt vorhandende Statistiken zu Menschenhandel in Deutschland auf. In diesem Zusammenhang stellt die Studie heraus, dass das BAMF in der Vergangenheit Reformen zur Identifizierung von Betroffenen während der Anhörung durchgeführt hat. Nichtdestotrotz bleiben viele Opfer weiterhin unerkannt, da noch keine systematischen Identifizierungsmechanismen seitens der beteiligten Akteure existieren.