Projektart | Promotion |
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Laufzeit | 11/2015 ‒ 10/2018 |
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Das Projekt wurde Mitte 2019 beendet. Der hier abrufbare Datenbestand relevanter Projekte der Flucht- und Flüchtlingsforschung in Deutschland umfasst die Jahre 2011 bis 2018. Die Daten werden hier an dieser Stelle nicht mehr aktualisiert.
Im Rahmen des Nachfolgeprojekts FFVT wird die Datenbank kontinuierlich fortgeschrieben und gegenwärtig aktualisiert. Sie erreichen diese hier: https://ffvt.net/map
Forschungseinrichtung
Finanzierende Institution
Mit den gewählten Filtereinstellungen wurden 132 Projekte von insgesamt 651 gefunden.
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- Flüchtlingsrecht
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- Fachbereich Rechtswissenschaften – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Grenzen Internationale Schutzregime Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und Abschiebung -
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen (Gießen) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 10/2013 ‒ Geographischer Fokus - Europäische Union
Institutionen - Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen Leitung
- Fachbereich Rechtswissenschaft – Universität Gießen Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Laura Hilb
- Leitung
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Prof. Dr. iur. Dr. phil. Paul Tiedemann
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Vergleich der Ausgestaltung und Reichweite des Non-Refoulement-Gebotes in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf der einen und der UN-Antifolterkonvention und der Auslegung durch den UN-Antifolterausschuss auf der anderen Seite. Dabei soll untersucht werden, ob das Non-Refoulement-Gebot im Völkerrecht sich "nur" auf Folter, sondern auch auf unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung bezieht. Es soll außerdem eine Untersuchung der verschiedenen Misshandlungsformen und deren (Nicht-) Abgrenzung erfolgen. -
- Historisches Institut – Universität Gießen (Gießen) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingslager Flüchtlingsrecht Fluchtursachen Gesundheit Gewalterfahrungen Grenzen Humanitäre Arbeit Integration und Teilhabe Internationale Schutzregime Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Nationale Flüchtlingspolitik WohnenProjektart Drittmittelprojekt Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
Laufzeit 04/2012 ‒ 12/2017 Geographischer Fokus - Bundesrepublik-DDR
Institutionen - Historisches Institut – Universität Gießen Leitung
- Historisches Institut – Universität Gießen Kooperationspartner
- Stiftung Berliner Mauer Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Dr. Jeannette van Laak
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Studie zur Geschichte des Notaufnahmelagers untersucht beispielhaft, wie die Bundesrepublik mit der Zuwanderung aus der SBZ/DDR umgegangen ist. Ausgangspunkt hierfür bildete das 1950 erlassenen Notaufnahmegesetz, nach dem die Deutschen aus der SBZ/DDR in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme und somit Unterstützung erhielte. Die Bezeichnung „Notaufnahmegesetz“ bezog sich dabei nicht auf die Not der Flüchtlinge und Zuwanderer, sondern auf die damals noch angespannte Wohnungs- und Arbeitsmarktlage der jungen Bundesrepublik. Das NAG wurde in den 1950er Jahren mehrfach korrigiert. Auch nach dem Mauerbau hielt die Bundesregierung an dem Gesetz und dem verfahren fest,weil damit nun der Gedanke an die Wiedervereinigung verbunden wurde. Das NAG gab der Erstaufnahmeeinrichtung, die die Anträge zur Aufnahme in die Bundesrepublik prüfte, die Flüchtlinge und Übersiedler versorgte, beherbergte und anschließend weiterleitete, seinen Namen. Das Notaufnahamelager Gießen war das Kleinste neben den gleichnamigen Einrichtungen in Uelzen-Bohrdamm und Marienfelde. Ab 1963 war es dann das einzige Bundesnotaufnahmelager im Bundesgebiet. Als 1986 das Gesetz in „Aufnahmegesetz“ umbenannt und hinfällige Paragraphen gestrichen wurden, erfolgte auch eine Umbenennung der Einrichtung: Fortan war es die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen.Parallel zur Institutionengeschichte wird die Erfahrungsgeschichte derjenigen untersucht, die mit dem Lager in Berührung kamen. Dies waren die Flüchtlinge und Zuwanderer, die Mitarbeiter der Einrichtung, aber auch die Gießener Bevölkerung. Hierbei wurde zum einem herausgearbeitet, welche Erinnerungen die Zuwanderer mit der Einrichtung verbanden. Zum anderen zeigten sich vielfältige wechselseitige Interaktionen zwischen Deutschen aus der SBZ/DDR und der Bundesrepublik, die von Neugier am Anderen, zugleich aber auch von umfassender Hilfsbereitschaft geprägt waren. -
- Rechtswissenschaften (FU) – Freie Universität Berlin (Berlin) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 11/2016 ‒ 12/2019 Geographischer Fokus -
Deutschland
- Berlin
Institutionen Beteiligte Personen -
Lena Riemer
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Helmut Aust
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Die Doktorarbeit zielt darauf ab bisher ungelöste Fragen bezüglich des Verbots der Kollektivausweisung im Völkerrecht zu erforschen. Aufgrund aktueller Entwicklungen wie die stark ansteigende Zahl von Geflüchteten und die Reaktionen einiger Staaten hierauf (insbesodere Australien, die USA, Italien, Deutschland) zeigen die herausragende und aktuelle Bedeutung dieses Themas auf. Ziel der Arbeit ist es herauszufinden, ob es universelle und einheitliche (gewohnheitsrechtliche) Regeln bezüglich prozessualer Voraussetzungen des Verbots der Kollektivausweisung gibt, welche die Individualrechte Betroffener berücksichtigen. Dieses Ziel soll durch eine Analyse von Staatenpraxis, opinio iuris und nationaler sowie internationaler Rechtsprechung erreicht werden. Weiterhin soll das Spannungsfeld zwischen Staatensouveränität auf der einen Seite und Individualrechte von Geflücheten auf der anderen untersucht werden. Diesbezüglich soll untersucht werden ob die extraterritoriale Anwendbarkeit des Verbots der Kollektivausweisung Völkergewhohnheitsrecht darstellt. Die Arbeit legt einen besonderen Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wie zum Beispiel die Fälle Hirsi und Khlaifia, sowie auf die Arbeit der Völkerrechtskommission.Abstract
The thesis tries to explore several unsolved questions concerning the prohibition of mass expulsion in public international law. Due to recent developments such as an increase of global mass migration and some State’s reactions to it, this issue is more pressing than ever. Through an evaluation of State practice, opinio iuris and national and international court decisions, my goal is find to out if there is a global, uniform and consistent (customary) rule regarding the procedural requirements of the said prohibition taking into consideration individual rights. The objective of this research is to find out if States that are not legally bound to a Convention prohibiting mass expulsion are still legally obliged to comply with this rule and if so to which extend. Further, I want to explore whether there is customary law that holds the prohibition of mass expulsion to be extraterritorially applicable and investigate the correlation of sovereignty of states and obligations that states owe to individuals due to this principle. I will focus especially on recent European Court of Human Right’s judgments such as the Hirsi and Klaifia case, the ILC Draft Articles on the Expulsion of Aliens and national case law to research and answer these questions. -
- Lehrstuhl für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft (DUV) – Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Speyer) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingsrecht Gesundheit Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Rückkehr und AbschiebungProjektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.uni-speyer.de Laufzeit 12/2016 ‒ 12/2019 Geographischer Fokus Institutionen Beteiligte Personen -
Ass.iur. Leonie Zeißler
- Bearbeitung
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Prof. Dr. Constanze Janda
- Leitung
Kurzbeschreibung
Die Dissertation beschäftigt sich unter verschiedenen Blickwinkeln mit der Duldung im Ausländerrecht und stellt die Frage nach deren Legitimation bzw. Notwendigkeit. Zunächst soll die Entwicklung dieser Rechtskonstruktion beleuchtet und im Verwaltungsrecht und insbesondere Verwaltungsvollstreckungsrecht verortet werden. Dazu dient der Vergleich mit anderen Bereichen des Verwaltungsrechts wie dem Baurecht, Umwelt- und Steuerstrafrecht, der die Einzigartigkeit der formalisierten, normierten Duldung im Ausländerrecht herausstellen soll. Die aktuelle Praxis und die tatsächlichen Zahlen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Menschen mit Duldung in Deutschland dienen als Grundlage um aufzuzeigen, dass die Duldung nicht wie ursprünglich intendiert grundsätzlich kurzzeitig erteilt und nur in absoluten Ausnahmefällen verlängert wird, sondern - wie schon vor früheren Reformen des Ausländerrechts kritisiert - die Rolle eines „Aufenthaltsrechts zweiter Klasse“ einnimmt. Die Neuregelung eines Anspruchs auf eine mehrjährige Ausbildungsduldung in § 60 a Abs. 2 S. 4 AufenthG durch das Integrationsgesetz im Jahr 2016 hat die Duldung weiter in die Nähe eines regulären Aufenthaltstitels gerückt, was die alte Frage nach der Rechtsnatur und Rechtmäßigkeit des geduldeten Aufenthalts neu aufwirft. Unter diesem Aspekt skizziert die Arbeit die mit der Duldung verknüpften Rechtsfolgen und sozialrechtlichen Ansprüche, um anhand der daraus gewonnenen Ergebnisse die verfassungsrechtliche Legitimation der Duldung und ihre Auswirkungen auf Grundrechts- und Menschenrechtsschutz zu untersuchen. Schließlich will die Arbeit mögliche Alternativen zur Duldung aufzeigen. Dabei soll besonders die Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG in den Fokus genommen werden. Danach soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Abschiebung bereits 18 Monate ausgesetzt wurde. Hier drängt sich die Frage auf, warum von dieser Vorschrift nicht häufiger Gebrauch gemacht wird und was die Behörden von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abhält. -
- Forschungszentrum Migration, Integration und Asyl (BAMF) – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) (Leitung)
Projektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Gewaltmigration
- sonstiges
Disziplinen - Geographie
- Politikwissenschaften
- Rechtswissenschaften
- Soziologie
Laufzeit 07/2011 ‒ 12/2013 Geographischer Fokus - Welt
Institutionen Beteiligte Personen -
Dr. Antonia Scholz
- Bearbeitung
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Dr. Axel Kreienbrink
- Leitung
Kurzbeschreibung
In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylantragstellungen in Deutschland nach einer längeren Phase des Rückgangs wieder angestiegen. Waren im Jahr 2007 noch 19.164 Asylerstanträge zu verzeichnen, so lag die Zahl 2013 bei 109.580. Dieser Entwicklung in Deutschland steht ein eher moderater Zuwachs in der gesamten Europäischen Union gegenüber, so dass der deutsche Anteil innerhalb der EU zugenommen hat. Dies ist insbesondere angesichts der verstärkt seit 2007 erfolgten Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der EU erklärungsbedürftig. Die Entwicklung deutet darauf hin, dass bei der Auswahl eines Zufluchtsstaats weitere Faktoren eine Rolle spielen, die über eine Angleichung des Rechtsrahmens hinaus wirken. Gleichzeitig stellt sich aus migrationstheoretischer Sicht die Frage, nach welchen Gesichtspunkten Asylsuchende einen Zufluchtsstaat auswählen. Naturgemäß steht beim Thema Flucht meist die Situation im Herkunftsstaat im Vordergrund. Welche Rolle spielt aber der Zielstaat bei Migration mit Fluchtkontext? Grundlage der Analyse bilden – neben einer statistischen Bestandsaufnahme – 19 Interviews mit Experten aus den Bereichen Asyl, Flucht- und irreguläre Migration. Diese Vorgehensweise stellte den Versuch dar, mithilfe der Expertise relevanter Akteure empirisch näher an die Perspektive von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu gelangen. Die Analyse wurde, wo jeweils möglich, mit zusätzlichem Material aus der Asylgeschäftsstatistik, den Ergebnissen von Reisewegsbefragungen sowie weiteren statistischen Materialien unterlegt. -
- Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) (Berlin) (Leitung)
Projektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Projektwebseite www.institut-fuer-menschenrechte.de Laufzeit 02/2013 ‒ 06/2013 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen - Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) DIMR Leitung
Beteiligte Personen -
Dr. Hendrik Cremer
- Leitung
Kurzbeschreibung
Siehe Publikation -
- Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie – Universität Erlangen-Nürnberg (Erlangen) (Leitung)
Projektart Promotion Finanzierung Themen - Flüchtlingspolitik
- sonstiges
Disziplinen - Rechtswissenschaften
Laufzeit 01/2016 ‒ 05/2018 Geographischer Fokus - Deutschland
Institutionen Beteiligte Personen -
M. A. und Dipl.-Jur. Aleksandra Kozłowska
- Leitung
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Prof. Dr. Andreas Funke
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Das Ziel der Dissertation ist es, verbindliche Maßstäbe für die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten auszuarbeiten, die am Ende idealerweise für die bundesdeutsche Legislative bei ihrer gesetzgeberischen Tätigkeit in diesem Bereich als Handlungsanweisung dienen sollen. Neben der vertieften Auseinandersetzung mit dem betreffenden Begriff selbst, mithin seiner Genese, Bedeutung und Relevanz für die aktuelle Asylrechtspolitik, wird vor allem der Frage nachgegangen, inwiefern die Bundesrepublik Deutschland bei der Deklaration eines Landes als sicherer Herkunftsstaat nationalstaatlichen, europa- und/oder völkerrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Asylbewerberinnen bzw. -bewerbern, die aus den in Frage stehenden Ländern in das Bundesgebiet einreisen, unterliegt. Die Asylrechtsreformen seit 2014 sollen in diesem Zusammenhang als Ausgangspunkt für die Untersuchung fungieren. -
- Institut für Asien- und Afrikawissenschaften (HU- IAAW) – Humboldt-Universität zu Berlin (Berlin) (Leitung)
Arbeit Bildung Flüchtlingsrecht Gewalterfahrungen Grenzen Identität Integration und Teilhabe Nationale Flüchtlingspolitik Transnationale NetzwerkeProjektart Promotion Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
Disziplinen - Soziologie
Projektwebseite www.transcript-verlag.de Laufzeit 01/2011 ‒ Geographischer Fokus - Deutschland
- Bewertung von Bildungs- und Berufsabschlüsse weltweit
Institutionen - Institut für Asien- und Afrikawissenschaften (HU- IAAW) – Humboldt-Universität zu Berlin HU- IAAW Leitung
- Institut für Soziologie (IfS) – Universität Duisburg-Essen IfS Kooperationspartner
Beteiligte Personen -
Dr. Ilka Sommer
- Leitung
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Prof. Dr. Boike Rehbein
- Betreuung
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Prof. Dr. Anja Weiß
- Betreuung
Kurzbeschreibung
Klassifizierendes Bewerten ist ein soziales Phänomen, das so alt ist wie die Menschheit selbst. Wie bewertet der deutsche Staat, ob weltweit erworbene ausländische Bildungsabschlüsse als »gleichwertig« anerkannt werden oder nicht? Ilka Sommers Studie zeigt anknüpfend an Pierre Bourdieus Theorie symbolischer Gewalt: Anerkennung ist weder eine objektive Information noch eine subjektive Entscheidung. Erstmals wird die administrative Praxis der »Gleichwertigkeitsprüfung«, die jüngst durch »Anerkennungsgesetze« ausgeweitet wurde, methodologisch reflektiert untersucht. Die impliziten Konstruktionsmechanismen werden empirisch fundiert sichtbar gemacht: Bewertende und Bewertete eint und entzweit die Gewalt des kollektiven Besserwissens. -
- Zentrum für Zeithistorische Forschung e.V. (Potsdam) (Leitung)
Flüchtlingsrecht Humanitäre Arbeit Internationale Schutzregime Lokale und kommunale Flüchtlingspolitik Migrationsrouten Nationale Flüchtlingspolitik SelbstorganisationProjektart Projekt der Institution Finanzierung Themen - Aufnahme und Integration
- Flüchtlingspolitik
- Gewaltmigration
Disziplinen - Geschichtswissenschaften
Laufzeit 01/2015 ‒ 01/2018 Geographischer Fokus - Deutschland
- Vietnam
- Südostasien
Institutionen Beteiligte Personen -
Prof. Dr. Frank Bösch
- Leitung
Kurzbeschreibung
Das Forschungsprojekt untersucht die Aufnahme der sog. „Boat People“ aus Südostasien in die Bundesrepublik, die Ende der 1970er Jahre eine große Bedeutung gewann. Während die Bundesrepublik sich bislang kaum für eine aktive Aufnahme außereuropäischer Flüchtlinge eingesetzt hatte, wurden nun in wenigen Jahren über 30.000 Menschen, vor allem Vietnamesen, als „Kontigentflüchtlinge“ aus den Flüchtlingslagern in Indochina eingeflogen, erhielten bevorzugt Asyl oder durften als Familienangehörige einreisen. Neben der politischen Unterstützung war das breite und überparteiliche Engagement in der Bevölkerung überraschend, ebenso die umfangreichen Integrationsmaßnahmen, die auf einen dauerhaften Verbleib der Flüchtlinge abzielten. Das Projekt analysiert, wie die aus damaliger und heutiger Sicht unerwartet große Flüchtlingshilfe gegenüber den vietnamesischen „Boat People“ aufkam und ihre starke Dynamik gewann. Es untersucht, welche Rolle zivilgesellschaftliche Gruppen und Parteien, die Medien und die staatliche Bürokratie dabei spielten und wie diese bei der konkreten Aufnahme von Flüchtlingen in Indochina und der Bundesrepublik interagierten. Dabei wird erstens gezeigt, dass vor allem öffentlicher Druck die sozialliberale Regierung zu einer Aufnahme der Indochina-Flüchtlinge bewegte, sich dann aber zivilgesellschaftliches und staatliches Handeln wechselseitig ergänzten. Dieser öffentliche Druck entstand, so der zweite Befund, insbesondere durch mediale Kampagnen und durch christdemokratische Initiativen, die nachdrücklich für die Aufnahme der Indochina-Flüchtlinge eintraten. Eine entscheidende Rolle spielte dabei, so das dritte Argument, dass die „Boat People“ diskursiv mit der deutschen Nachkriegsgeschichte verbunden wurden, insbesondere der Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkriegs. Zudem zeigt das Projekt viertens, auf welche Weise Techniken der Flüchtlingsaufnahme entwickelt wurden und neue Formen humanitärer Hilfe aufkamen, die sich als zivilgesellschaftlicher und bürokratischer Wandel interpretieren lassen. Hierbei stehen insbesondere die Arbeit der Hilfsorganisationen „Cap Anamur“ und ihre Beziehung zur Politik und Öffentlichkeit im Mittelpunkt. Die Forschung basiert zum einen auf Archivakten der beteiligten Ministerien, Parteien, Organisationen und Behörden (wie der Botschaften in Indochina, des Auswärtigen Amts, des Kanzleramts, Innenministeriums, Bundestags und der Parteivorstände), zum anderen auf Unterlagen von Hilfsorganisationen (insbesondere „Cap Anamur“), Medienquellen sowie einzelnen Zeitzeugengesprächen.